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Kostenpflichtiger EU-Grenzübertritt: Was sich für visumfreie Reisende ändert und wann 20 Euro fällig werden

Berichte über die Einführung einer kostenpflichtigen Einreise in die Europäische Union sorgen bei internationalen Reisenden regelmäßig für Fragen. Tatsächlich handelt es sich um zwei separate digitale Kontrollsysteme: das kostenlose Ein- und Ausreiseregistrierungssystem EES (Entry/Exit System) und die Reisegenehmigung ETIAS, für die eine Gebühr von 20 Euro erhoben wird.

Nachfolgend finden Sie eine Aufschlüsselung der Funktionsweise beider Systeme, des Zeitpunkts ihrer Einführung und der praktischen Details für Bürger visumfreier Länder.

1. EES-System: Biometrische Kontrolle ohne zusätzliche Kosten

EES (Entry/Exit System) ist ein automatisiertes EU-System zur Registrierung von Nicht-EU-Bürgern bei jedem Überschreiten der Außengrenzen des Schengen-Raums.

Hauptmerkmale des EES:
  • Kostenlos: Für das EES-Verfahren werden keine Gebühren erhoben.
  • Abschaffung von Stempeln: Papierstempel in Reisepässen werden durch einen digitalen Eintrag in einer zentralen Datenbank ersetzt.
  • Biometrie: Beim ersten Grenzübertritt nach dem Start des Systems geben Reisende Fingerabdrücke und Gesichtsscans ab.
  • Automatische Tageszählung: Das System berechnet automatisch den verbleibenden erlaubten Aufenthalt in der EU (bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen).
2. ETIAS-System: Elektronische Genehmigung mit 20 Euro Gebühr

ETIAS (European Travel Information and Authorization System) ist ein Vorabgenehmigungssystem für Bürger visumfreier Länder. Es ist kein Visum, sondern eine elektronische Reisegenehmigung, die mit dem Reisepass verknüpft ist.

Wichtigste ETIAS-Parameter:
  • Kosten: 20 Euro pro Antrag.
  • Gültigkeit: 3 Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses (je nachdem, was zuerst eintritt).
  • Format: Ein Online-Formular, das vor der Reise über das offizielle Portal oder eine mobile App ausgefüllt wird.
  • Bearbeitungszeit: Die meisten Anträge werden automatisch innerhalb von Minuten bearbeitet, in einigen Fällen kann die Überprüfung jedoch bis zu 14–30 Tage dauern.
3. Vergleich von EES und ETIAS
ParameterEES (Entry/Exit System)ETIAS (Travel Authorization)
ZweckErfassung der Ein-/Ausreisen und der verbleibenden AufenthaltstageSicherheitsüberprüfung vor der Reise
Finanzielle KostenKostenlos20 Euro (einmalig für 3 Jahre)
Wo es ausgestellt wirdDirekt am GrenzübergangVorab online (vor Abreise)
Erforderliche DatenGesichtsfoto, Fingerabdrücke, PassdatenAusgefülltes Online-Formular, Passdaten
GültigkeitWird bei jedem Grenzübertritt aktualisiertBis zu 3 Jahre (oder bis zum Passwechsel)
Obligatorisch fürAlle DrittstaatsangehörigenVisumfreie Staatsangehörige (18–70 Jahre)
4. Wer ist von der ETIAS-Gebühr befreit?

Die EU-Gesetzgebung definiert klare Kategorien von Bürgern, die von der Zahlung der Gebühr von 20 Euro befreit sind (eine Genehmigung muss dennoch eingeholt werden):

  1. Minderjährige: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (Genehmigung ist kostenlos).
  2. Senioren: Bürger ab 70 Jahren (Genehmigung ist kostenlos).
  3. Familienangehörige von EU-Bürgern: Enge Verwandte von Bürgern der Mitgliedstaaten oder Schengen-Länder (mit entsprechenden Nachweisen).
  4. Inhaber von Aufenthaltsgenehmigungen und vorübergehendem Schutz: Personen, die bereits einen offiziellen Aufenthaltsstatus oder vorübergehenden Schutz in einem EU-Land haben, benötigen keine ETIAS-Genehmigung für die Einreise in das Land, das diesen Status gewährt hat.
5. Praktische Änderungen an den Außengrenzen

Die Einführung der neuen Regeln wirkt sich unmittelbar auf das Überschreiten der Land-, Luft- und Seegrenzen der EU aus.

  • In der ersten Phase der EES-Einführung: Eine längere Bearbeitungszeit an den Grenzen ist möglich, da zunächst die biometrischen Daten (Gesichtsscans und Fingerabdrücke) jedes Reisenden erfasst werden müssen.
  • Nach dem ETIAS-Start: Grenzbeamte prüfen die elektronische Genehmigung im System. Fehlt eine ausgefüllte und bezahlte ETIAS-Genehmigung, ist dies ein Grund für die Verweigerung der Einreise, noch bevor die Kontrolle überhaupt beginnt.
FAQ: Häufig gestellte Fragen
Muss ich bei jedem Grenzübertritt 20 Euro bezahlen?

Nein. Die Gebühr von 20 Euro wird einmalig bei der Einreichung des ETIAS-Antrags entrichtet. Die erteilte Genehmigung ist 3 Jahre lang für beliebig viele Grenzübertritte (innerhalb der 90/180-Tage-Regel) gültig.

Kann ich die 20 Euro direkt beim Grenzbeamten bezahlen?

Nein. Die Zahlung erfolgt ausschließlich online über die offizielle Website oder die ETIAS-App beim Ausfüllen des Formulars. Es ist unmöglich, die Gebühr am Kontrollpunkt zu bezahlen oder die Genehmigung dort ausstellen zu lassen.

Was müssen Reisende mit einem Aufenthaltstitel in EU-Ländern tun?

Reisende, die einen gültigen Aufenthaltstitel oder ein Dokument über vorübergehenden Schutz in einem EU-Land besitzen, überschreiten die Grenze dieses Landes auf der Grundlage ihres bestehenden Status. Sie müssen weder einen ETIAS-Antrag stellen noch die Gebühr entrichten.

Ist ETIAS erforderlich, wenn ich einen biometrischen Reisepass habe?

Ja. ETIAS wurde speziell für Bürger aus Ländern entwickelt, die eine visumfreie Regelung mit der EU haben und mit biometrischen Reisepässen reisen. Ein biometrischer Pass ist Voraussetzung für ETIAS, kein Grund für eine Befreiung.