Frankreich wendet die harmonisierten EU-Vorschriften fuer leichte Nutzfahrzeuge im grenzueberschreitenden Gueterverkehr nun vollstaendig an. Betroffen sind Transporter und Fahrzeugkombinationen mit einer zulaessigen Gesamtmasse ueber 2,5 t bis 3,5 t im gewerblichen Gueterverkehr.
Wer betroffen ist:
Unternehmen, die bisher ohne Verkehrsgenehmigung fuhren, unterliegen jetzt denselben Zugangsregeln wie klassische Speditionen.
- EU-Gemeinschaftslizenz: beglaubigte Kopie in jedem Fahrzeug mitfuehren.
- Finanzielle Leistungsfaehigkeit: 1.800 EUR fuer das erste Fahrzeug, 900 EUR fuer jedes weitere.
- Verkehrsleiter mit Fachkundenachweis.
- Tatsaechliche Niederlassung mit Unterlagen im Zulassungsstaat.
Tachograf und Lenkzeiten:
Seit dem 1. Juli 2026 muessen Transporter ueber 2,5 t im internationalen Verkehr einen intelligenten Tachografen haben. Es gelten die EU-Lenk- und Ruhezeiten: 9 Stunden taegliche Lenkzeit, 45 Minuten Pause, woechentliche Ruhezeit.
🇩🇪 Fahrer aus Deutschland und Osteuropa:
- Kontrollen durch DREAL und Gendarmerie pruefen Lizenzkopie, Fahrerkarte und Entsendemeldung.
- Fahrer aus Drittstaaten benoetigen eine auf das Unternehmen ausgestellte Fahrerbescheinigung.
Praktischer Hinweis:
Planen Sie Pufferzeiten ein: Dokumentenkontrollen an der ersten EU-Einreisestelle dauern laenger und addieren sich zu den Wartezeiten an der Grenze. Wer Richtung Westeuropa disponiert, sollte auch die niederlaendische Umstellung von der Eurovignette auf eine Kilometerabgabe einkalkulieren.
Quelle: IRU (Internationale Strassentransport-Union)