Frankreich setzt EU-Regeln fuer Transporter 2,5-3,5 t um

IRU (Internationale Straßentransport-Union)

Frankreich wendet die harmonisierten EU-Vorschriften fuer leichte Nutzfahrzeuge im grenzueberschreitenden Gueterverkehr nun vollstaendig an. Betroffen sind Transporter und Fahrzeugkombinationen mit einer zulaessigen Gesamtmasse ueber 2,5 t bis 3,5 t im gewerblichen Gueterverkehr.

Wer betroffen ist:

Unternehmen, die bisher ohne Verkehrsgenehmigung fuhren, unterliegen jetzt denselben Zugangsregeln wie klassische Speditionen.

  • EU-Gemeinschaftslizenz: beglaubigte Kopie in jedem Fahrzeug mitfuehren.
  • Finanzielle Leistungsfaehigkeit: 1.800 EUR fuer das erste Fahrzeug, 900 EUR fuer jedes weitere.
  • Verkehrsleiter mit Fachkundenachweis.
  • Tatsaechliche Niederlassung mit Unterlagen im Zulassungsstaat.
Tachograf und Lenkzeiten:

Seit dem 1. Juli 2026 muessen Transporter ueber 2,5 t im internationalen Verkehr einen intelligenten Tachografen haben. Es gelten die EU-Lenk- und Ruhezeiten: 9 Stunden taegliche Lenkzeit, 45 Minuten Pause, woechentliche Ruhezeit.

🇩🇪 Fahrer aus Deutschland und Osteuropa:
  • Kontrollen durch DREAL und Gendarmerie pruefen Lizenzkopie, Fahrerkarte und Entsendemeldung.
  • Fahrer aus Drittstaaten benoetigen eine auf das Unternehmen ausgestellte Fahrerbescheinigung.
Praktischer Hinweis:

Planen Sie Pufferzeiten ein: Dokumentenkontrollen an der ersten EU-Einreisestelle dauern laenger und addieren sich zu den Wartezeiten an der Grenze. Wer Richtung Westeuropa disponiert, sollte auch die niederlaendische Umstellung von der Eurovignette auf eine Kilometerabgabe einkalkulieren.

Quelle: IRU (Internationale Strassentransport-Union)

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