Wer den Straßengrenzübergang Kuznica Bialostocka — Bruzgi an der polnisch-belarussischen Grenze ansteuert, nutzt seit dem 27. Juli 2026 eine durchgehend ausgebaute Zufahrt. Die Nationalstraße Nr. 19 ist bis zur Grenze für den Personenverkehr freigegeben.
Anfahrt zum Grenzübergang:
- Knoten Sokolka Nord bis Knoten Kuznica: Schnellstraße S19.
- Knoten Kuznica bis Staatsgrenze: zweibahniger Abschnitt der Nationalstraße Nr. 19.
Auf den letzten Kilometern vor der Abfertigung sind die Fahrtrichtungen getrennt, sodass der Gegenverkehr keine Engstellen mehr verursacht.
Zugelassener Verkehr:
🇵🇱 Polen:
- Personenverkehr: erlaubt.
- Busverkehr: an diesem Übergang nicht abgefertigt.
- Güterverkehr: seit dem 9. November 2021 bis auf Weiteres ausgesetzt, gemäß der Verordnung des Innenministeriums vom 13. März 2020 (GBl. 2023, Pos. 1403 in geänderter Fassung).
Praktische Hinweise:
Speditionen und Busunternehmen sollten fest mit Ausweichübergängen planen, denn ein Enddatum der Beschränkungen wurde nicht genannt. Für Pkw verkürzt die Schnellstraße nur die Fahrzeit, nicht die Dauer der Grenz- und Zollkontrolle.
Prüfen Sie vor der Abfahrt die aktuellen Wartezeiten an polnischen Grenzübergängen und planen Sie an Wochenenden sowie Feiertagen zusätzliche Zeit ein.
Quelle: Polnischer Grenzschutz