
Überblick
Die Eingliederung Primorskas ins Mutterland fällt auf Dienstag, den 15. September 2026. An diesem Tag gilt ein Fahrverbot (vor Ort: omejitev prometa / zákaz jazdy) in Slowenien, wo der Feiertag priključitev Primorske k matični domovini heißt, und in der Slowakei, die am selben Datum einen anderen gesetzlichen Feiertag begeht: Sedembolestná Panna Mária (Tag der Schmerzhaften Muttergottes). Die Beschränkung gilt für Güterfahrzeuge (Lkw/TIR) oberhalb der jeweiligen nationalen Gewichtsgrenze. Pkw, Reisebusse und Linienbusse sowie Motorräder sind ausgenommen. Beide Staaten sind Transitländer. Ein Fahrzeug, das nur durchfährt, wird deshalb genauso behandelt wie ein Fahrzeug, das vor Ort be- oder entladen wird.
Die Gewichtsgrenzen sind in Europa nicht einheitlich, und genau das ist der häufigste Planungsfehler. Slowenien und die Slowakei beginnen beide bei über 7,5 Tonnen. Die Slowakei senkt die Grenze bei einem Fahrzeug mit Anhänger jedoch auf über 3,5 Tonnen. Polen wendet sein Fahrverbot erst ab 12 Tonnen an, leichtere Lkw sind dort also nicht betroffen. Die Schweiz ist mit über 3,5 Tonnen auf allen öffentlichen Straßen am strengsten in Europa. Prüfen Sie die Gewichtsgrenze für die tatsächliche Fahrzeugkombination, nicht nur für die Zugmaschine. Planen Sie den Zwangsaufenthalt mit dem Tachografen-Rechner, damit die Wartestunden als reguläre Ruhezeit erfasst werden und nicht als Verstoß gegen die Lenkzeitvorschriften.
Verbotszeiten am 2026-09-15
| Land | Lokale Bezeichnung | Uhrzeit | Gilt für | Straßen | Bußgeld |
|---|---|---|---|---|---|
| Slowenien | priključitev Primorske k matični domovini | 08:00–21:00 | Güterfahrzeuge über 7,5 t | Autobahnen und Schnellstraßen | 500–2.000 € |
| Slowakei | Sedembolestná Panna Mária | 00:00–22:00 | Güterfahrzeuge über 7,5 t (oder über 3,5 t mit Anhänger) | Alle Straßen | 150–1.500 € |
Vortag des Feiertags (Montag, 2026-09-14)
Der Vortag fällt auf einen Montag. Die Freitags- und Samstagsfenster vor Feiertagen, die Polen, Kroatien, Tschechien, Ungarn und Bulgarien anwenden, werden deshalb nicht ausgelöst. Auch die slowakische Samstagsregel vor Feiertagen greift nicht. Ein Hinweis zu Slowenien: Die dortigen Regeln sehen eine Beschränkung am Vortag ab 14:00 Uhr auf Autobahnen und Schnellstraßen vor. Wer die slowenischen Autobahnen am späten Montagnachmittag verlassen will, sollte den aktuellen Stand vor der Abfahrt prüfen.
Regeln und Bußgelder nach Ländern
Slowenien
Gewicht: Güterfahrzeuge über 7,5 t. Straßen: Autobahnen und Schnellstraßen. Feiertagsfenster: 08:00–21:00. Wiederkehrende Regelung: sonntags und an gesetzlichen Feiertagen von 08:00 bis 21:00 Uhr, dazu eine Beschränkung am Vortag ab 14:00 Uhr. Ausnahmen: leicht verderbliche Güter, lebende Tiere und Gefahrgut mit gültiger ADR-Dokumentation. Bußgelder: 500–2.000 €. Da das Fahrverbot auf Autobahnen und Schnellstraßen beschränkt ist, fällt das Netz der Straßen erster Ordnung nicht darunter. Die Fahrzeiten auf diesen Straßen sind allerdings deutlich länger.
Slowakei
Gewicht: Güterfahrzeuge über 7,5 t oder über 3,5 t, wenn ein Anhänger mitgeführt wird. Straßen: alle Straßen, ohne Ausweichmöglichkeit auf eine niedrigere Straßenkategorie. Feiertagsfenster: 00:00–22:00. Wiederkehrende Regelung: sonntags und an gesetzlichen Feiertagen von 00:00 bis 22:00 Uhr, dazu ein Fahrverbot am Samstag, wenn auf den Samstag ein Feiertag folgt. Ausnahmen: zwischen 00:00 und 06:00 Uhr für leicht verderbliche Güter und den kombinierten Verkehr, während der gesamten Verbotszeit für lebende Tiere und Kraftstoff. Bußgelder: 150–1.500 €.
Planen Sie Ihre Route
Erstens: Verlassen Sie die Slowakei vor 00:00 Uhr am 15. September. Das slowakische Fahrverbot beginnt um Mitternacht und dauert auf allen Straßen bis 22:00 Uhr. Ein Zeitfenster am Morgen gibt es also nicht. In Slowenien ist es anders: Dort beginnt das Fahrverbot um 08:00 Uhr. Nacht und früher Morgen bleiben auf Autobahnen und Schnellstraßen für ein Fahrzeug frei, das sich bereits im Land befindet.
Zweitens: Sichern Sie den Standplatz im Voraus. Reservieren Sie einen TEN-T-Parkplatz oder einen anderen gesicherten Lkw-Parkplatz für die Nacht vom 14. auf den 15. September und für den Verbotstag selbst, denn die Kapazitäten entlang der Hauptrouten sind an Verbotstagen früh belegt. Drittens: Wenn die Ladung weiterrollen muss, führen Sie die Route durch ein Land, das diesen Feiertag nicht begeht. Die regulären Sonn- und Feiertagsfahrverbote in Österreich (00:00–22:00 Uhr, über 7,5 t, Autobahnen und Schnellstraßen), Ungarn (06:00–22:00 Uhr von April bis September, über 7,5 t), Tschechien (13:00–22:00 Uhr, über 7,5 t oder über 3,5 t mit Anhänger) und Kroatien (14:00–23:00 Uhr, über 7,5 t) werden am 15. September 2026 nicht ausgelöst. Die Ausnahme sind die Schweiz und Liechtenstein: Dort gilt an jedem Wochentag ein Nachtfahrverbot von 22:00 bis 05:00 Uhr für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen.
Viertens: Planen Sie am Tag nach dem Ende des Fahrverbots an jedem Grenzübergang Pufferzeit ein, denn die Abfahrten konzentrieren sich auf die ersten Stunden nach 21:00 Uhr in Slowenien und nach 22:00 Uhr in der Slowakei. Fünftens: Berechnen Sie die Kosten des Umwegs, bevor Sie ihn fahren. Eine Umleitung über Deutschland verursacht zusätzlich die Autobahnmaut (LKW-Maut), die von der Achszahl und der Emissionsklasse abhängt. Berechnen Sie sie mit dem LKW-Maut-Rechner für Deutschland und vergleichen Sie die gesamte Route mit dem Fahrtkostenrechner, bevor Sie die zusätzlichen Kilometer akzeptieren.
Nützliche Werkzeuge für Lkw-Fahrer
- Interaktiver Kalender der Fahrverbote
- Live-Karte der Verkehrsstörungen
- Karte der Lkw-Parkplätze (19.000+)
- Blitzer (48.000+)
- Europäische Vignetten und Mautgebühren
- Europäischer Feiertagskalender
- LKW-Maut-Rechner für Deutschland — Mautkosten für Lkw auf Autobahnen berechnen
- EU-Tachografen-Rechner — Lenkzeit und vorgeschriebene Pausen prüfen
- Fahrtkostenrechner — Kraftstoff, Maut und Gesamtkosten der Fahrt schätzen
Quelle: nakordoni.eu — Kalender der Lkw-Fahrverbote | Aktualisiert: 08.09.2026