Österreich: aktuell kein Fahrverbot. Nächstes Fahrverbot: 30.07.26, 22:00–24:00 Ortszeit.
Österreich verbietet Lkw über 7,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht jede Nacht von 22:00 bis 05:00, samstags von 15:00 bis 24:00 sowie an Sonn- und Feiertagen von 00:00 bis 22:00. Das Wochenend- und Feiertagsverbot gilt auch für Lastzüge, bei denen die Zugmaschine oder der Anhänger 3,5 t überschreitet. Zusätzlich zu den bundesweiten Regeln gelten im Sommer samstags Korridor-Fahrverbote auf den Autobahnen A12 Inntal, A13 Brenner, A14 Rheintal/Walgau und A4 Ost, und Tirol setzt ein dauerhaftes sektorales Fahrverbot auf der A12 durch. Rechtsgrundlage: § 42 StVO.
Nächste 30 Tage
| Datum | Zeit (Ortszeit) | Beschränkung |
|---|---|---|
| 00:00–05:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 22:00–24:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 00:00–05:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 22:00–24:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 00:00–05:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 06:00–14:00 | Lokal. A13 Brenner → Italien | |
| 07:00–15:00 | Allgemein | |
| 07:00–14:00 | Lokal. A4 Ost, Schwechat — ungarische Grenze | |
| 08:00–15:00 | Allgemein, über 7.5 t | |
| 15:00–24:00 | Saisonal, über 7.5 t. Samstagsfahrverbot (ganzjährig; Lkw >7.5t; StVO §42) | |
| 22:00–24:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 00:00–22:00 | Sonntag, über 7.5 t. Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen (ganzjährig; Lkw >7.5t) | |
| 22:00–24:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 00:00–05:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 22:00–24:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 00:00–05:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 22:00–24:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 00:00–05:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 22:00–24:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 00:00–05:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 22:00–24:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 00:00–05:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 22:00–24:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 00:00–05:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 06:00–14:00 | Lokal. A13 Brenner → Italien | |
| 07:00–15:00 | Allgemein | |
| 07:00–14:00 | Lokal. A4 Ost, Schwechat — ungarische Grenze | |
| 08:00–15:00 | Allgemein, über 7.5 t | |
| 15:00–24:00 | Saisonal, über 7.5 t. Samstagsfahrverbot (ganzjährig; Lkw >7.5t; StVO §42) | |
| 22:00–24:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 00:00–22:00 | Sonntag, über 7.5 t. Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen (ganzjährig; Lkw >7.5t) | |
| 22:00–24:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 00:00–05:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 22:00–24:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 00:00–05:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 22:00–24:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 00:00–05:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 22:00–24:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 00:00–05:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 22:00–24:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 00:00–05:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 22:00–24:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 00:00–22:00 | Feiertag. Mariä Himmelfahrt | |
| 15:00–24:00 | Saisonal, über 7.5 t. Samstagsfahrverbot (ganzjährig; Lkw >7.5t; StVO §42) | |
| 22:00–24:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 00:00–22:00 | Sonntag, über 7.5 t. Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen (ganzjährig; Lkw >7.5t) | |
| 22:00–24:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 00:00–05:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 22:00–24:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 00:00–05:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 22:00–24:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 00:00–05:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 22:00–24:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 00:00–05:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 22:00–24:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 00:00–05:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 22:00–24:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 00:00–05:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 15:00–24:00 | Saisonal, über 7.5 t. Samstagsfahrverbot (ganzjährig; Lkw >7.5t; StVO §42) | |
| 22:00–24:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 00:00–22:00 | Sonntag, über 7.5 t. Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen (ganzjährig; Lkw >7.5t) | |
| 22:00–24:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 00:00–05:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 22:00–24:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 00:00–05:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 22:00–24:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 00:00–05:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 22:00–24:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 00:00–05:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 22:00–24:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 00:00–05:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 22:00–24:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 00:00–05:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat | |
| 15:00–24:00 | Saisonal, über 7.5 t. Samstagsfahrverbot (ganzjährig; Lkw >7.5t; StVO §42) | |
| 22:00–24:00 | Saisonal, über 7.5 t. Fahrzeuge ohne Lärmarmzertifikat |
Regeln & Ausnahmen
| Verbot | Wann | Zeit | Wo | Fahrzeuge |
|---|---|---|---|---|
| Nachtfahrverbot | Jede Nacht | 22:00–05:00 | Alle öffentlichen Straßen bundesweit | Lkw über 7,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht. Schließt unmittelbar an das Sonn- und Feiertagsverbot an, das um 22:00 endet. Lärmarme Fahrzeuge mit L-Kennzeichen sind bei gültiger Zertifizierung ausgenommen. Tirol wendet auf Transitrouten strengere Nachtregelungen an, darunter frühere Beginnzeiten im Winter und Beschränkungen für Fahrzeuge ohne Lärmarm-Zertifikat. |
| Samstagsfahrverbot | Jeden Samstag | 15:00–24:00 | Alle öffentlichen Straßen bundesweit | Lkw und Sattelkraftfahrzeuge über 7,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht sowie Lastzüge, bei denen die Zugmaschine oder der Anhänger 3,5 t überschreitet |
| Sonn- und Feiertagsfahrverbot | Jeden Sonntag und an österreichischen Feiertagen | 00:00–22:00 | Alle öffentlichen Straßen bundesweit | Lkw und Sattelkraftfahrzeuge über 7,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht sowie Lastzüge, bei denen die Zugmaschine oder der Anhänger 3,5 t überschreitet. Das Verbot endet um 22:00 und das Nachtfahrverbot beginnt unmittelbar, sodass betroffene Lkw bis 05:00 am Montag oder am Tag nach dem Feiertag stehen bleiben. |
| Sektorales Fahrverbot Tirol (A12 Inntal) | Dauerhaft | 00:00–24:00 | Autobahn A12 Inntal, Tirol | Lkw im Ferntransit mit ausgewählten bahntauglichen Gütern. Landesverordnung mit dem Ziel, Transitfrachten auf die Schiene zu verlagern. Örtliches Be- und Entladen innerhalb der festgelegten Zone fällt nicht darunter. |
Feiertage mit Lkw-Fahrverboten — Österreich 2026
| Datum | Feiertag | Verbotszeit | Geltungsbereich |
|---|---|---|---|
| Neujahr | 00:00–22:00 | Bundesweit | |
| Heilige Drei Könige | 00:00–22:00 | Bundesweit | |
| Ostermontag | 00:00–22:00 | Bundesweit | |
| Staatsfeiertag (Tag der Arbeit) | 00:00–22:00 | Bundesweit | |
| Christi Himmelfahrt | 00:00–22:00 | Bundesweit | |
| Pfingstmontag | 00:00–22:00 | Bundesweit | |
| Fronleichnam | 00:00–22:00 | Bundesweit | |
| Mariä Himmelfahrt | 00:00–22:00 | Bundesweit | |
| Nationalfeiertag | 00:00–22:00 | Bundesweit; zusätzliches Fahrverbot auf der A4 Ost Schwechat–Nickelsdorf 08:00–15:00 | |
| Allerheiligen | 00:00–22:00 | Bundesweit | |
| Mariä Empfängnis | 00:00–22:00 | Bundesweit | |
| Christtag | 00:00–22:00 | Bundesweit | |
| Stefanitag | 00:00–22:00 | Bundesweit |
Sommerliche Samstags-Korridorfahrverbote
Ausgewählte Samstage, Juli – August 2026 · 07:00–15:00 auf A12/A13 (09:00–22:00 an einzelnen Terminen); 08:00–15:00 auf A4 Ost
Während der sommerlichen Reisesaison gelten auf den wichtigsten alpinen und östlichen Transitkorridoren zusätzliche Samstagsfahrverbote. Die Verbote auf der A12 Inntal und der A13 Brenner richten sich je nach Datum und Fahrtrichtung auf den Transit Richtung Italien oder Deutschland. Das Verbot auf der A4 Ost umfasst den Abschnitt zwischen dem Knoten Schwechat und dem Grenzübergang Nickelsdorf Richtung Ungarn; am 26. Oktober (Nationalfeiertag) gilt auf demselben Abschnitt ein zusätzliches Fahrverbot auf der A4 Ost von 08:00 bis 15:00. An verkehrsreichen Sommerwochenenden ergänzt Tirol regionale Beschränkungen auf Landesstraßen, um zu verhindern, dass Lkw den Autobahnstau umfahren. Korridorfahrverbote sind richtungs- und zielabhängig, sodass die genaue Straße, Fahrtrichtung und das Zielland darüber entscheiden, ob eine bestimmte Fahrt betroffen ist.
Betroffene Streckenabschnitte (4)
- Autobahn A12 Inntal
- Autobahn A13 Brenner
- Autobahn A14 Rheintal/Walgau
- Autobahn A4 Ost (Schwechat–Nickelsdorf)
Betroffene Straßen
- Autobahn A12 Inntal (Tirol)
- Autobahn A13 Brenner
- Autobahn A14 Rheintal/Walgau (Vorarlberg)
- Autobahn A4 Ost (Schwechat–Nickelsdorf)
Vom Verbot ausgenommen
Bußgelder bei Verstößen
- Verstöße werden als Verwaltungsübertretungen mit erheblichen Geldstrafen geahndet; Kontrollen am Straßenrand sind auf alpinen Transitkorridoren häufig
- Von ausländischen Fahrern kann eine Sicherheitsleistung vor Ort von bis zu €1.308 verlangt werden
- Verstöße gegen Korridor- und sektorale Fahrverbote können zusätzlich zu einer Weiterfahrtsuntersagung bei Straßenkontrollen führen
Landesfahrverbote und Überholverbote
Die bundesweiten Fahrverbote nach § 42 StVO sind nur ein Teil des Bildes. Jedes der neun Bundesländer kann eigene Lkw-Fahrverbote erlassen, und die ASFINAG betreibt zusätzlich Lkw-Überholverbote und Fahrstreifenbeschränkungen im Autobahnnetz. Auf den Achsen Brenner, Tirol und Ostgrenze sind die Korridorregeln oft wichtiger als das bundesweite Wochenendfahrverbot selbst, sodass die genaue Straße, die Fahrtrichtung und das Zielland darüber entscheiden, ob eine Fahrt zulässig ist.
Wie die Fahrverbote ineinandergreifen
Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot endet um 22:00 und das Nachtfahrverbot beginnt im selben Moment, sodass ein für einen Sonntag angehaltener Lkw erst um 05:00 am Montag wieder fahren darf. Nachdem das Samstagsfahrverbot um 24:00 endet, läuft das Nachtfahrverbot bereits, sodass der Lkw bis 05:00 am Sonntag stehen bleibt, wenn das Sonntagsfahrverbot begonnen hat. In der Praxis steht ein nicht ausgenommener Lkw, der nach 15:00 am Samstag nach Österreich einfährt, bis 05:00 am Montag still.
FAQ
Dürfen Lkw in Österreich sonntags fahren?
Nein. Lkw über 7,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht und erfasste Lastzüge dürfen sonntags von 00:00 bis 22:00 nicht fahren, und das bundesweite Nachtfahrverbot schließt danach von 22:00 bis 05:00 an.
Gibt es in Österreich ein Nachtfahrverbot für Lkw?
Ja. Lkw über 7,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht dürfen zwischen 22:00 und 05:00 nirgendwo in Österreich fahren. Lärmarme Fahrzeuge mit gültiger L-Kennzeichen-Zertifizierung sind ausgenommen.
Wann beginnt das Samstags-Lkw-Fahrverbot in Österreich?
Um 15:00. Das bundesweite Samstagsfahrverbot gilt jede Woche von 15:00 bis 24:00.
Welche Fahrzeuge fallen unter das österreichische Wochenendfahrverbot?
Lkw und Sattelkraftfahrzeuge über 7,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht sowie Lastzüge, bei denen entweder die Zugmaschine oder der Anhänger 3,5 t überschreitet.
Hat Österreich zusätzliche Sommer-Lkw-Fahrverbote?
Ja. An ausgewählten Sommersamstagen gelten zusätzliche Korridorfahrverbote auf den Autobahnen A12 Inntal, A13 Brenner, A14 Rheintal/Walgau und A4 Ost, je nach Route typischerweise 07:00–15:00 oder 08:00–15:00.
Was ist das sektorale Fahrverbot in Tirol?
Ein dauerhaftes Landesfahrverbot auf der Autobahn A12 Inntal, das den Ferntransit ausgewählter bahntauglicher Güter untersagt. Es gilt rund um die Uhr und ist von den zeitgebundenen bundesweiten Fahrverboten getrennt.
Können die Bundesländer eigene Lkw-Fahrverbote erlassen?
Ja. Jedes der neun Bundesländer kann eigene Lkw-Fahrverbote erlassen, sodass eine nach den bundesweiten Regeln zulässige Route dennoch örtlich beschränkt sein kann, insbesondere in Tirol.
Offizielle Quelle
- § 42 StVO 1960 (Wochenend- und Nachtfahrverbot), Rechtsinformationssystem RIS
- ASFINAG: Lkw-Fahr- und Überholverbote
- USP.gv.at (österreichisches Unternehmensserviceportal): Allgemeines Nacht-, Wochenend- und Feiertagsfahrverbot
Regeln können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie vor der Abfahrt die offiziellen Quellen oben.