Wenn Sie Staatsbürger eines visumbefreiten Landes sind, können Sie für Kurzaufenthalte ohne Visum in den Schengen-Raum reisen. Das neue Einreise-/Ausreisesystem (EES) wird jedoch die Art und Weise verändern, wie Sie die Grenze nach Europa überqueren. Dieser Leitfaden erklärt, was das EES für Kurzaufenthaltsreisende bedeutet.
Staatsbürger visumbefreiter Länder können mit einem gültigen Reisepass für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in den Schengen-/EU-Raum einreisen. Mit der Einführung des EES wird an der Grenze ein neues digitales Registrierungsverfahren hinzugefügt:
Beim ersten Überqueren einer EES-Grenze werden Ihr Gesichtsbild und vier Fingerabdrücke erfasst. Diese Daten werden für eine schnellere Identifizierung bei späteren Reisen gespeichert.
Ab April 2026 werden Reisepässe nicht mehr gestempelt. Stattdessen werden Ihre Einreise- und Ausreisedaten digital gespeichert. Dies ermöglicht eine präzise Nachverfolgung Ihres verbleibenden zulässigen Aufenthalts.
Das EES verfolgt automatisch die Einhaltung der 90/180-Tage-Regel. Das System erkennt jede Überschreitung der Aufenthaltsdauer sofort, weshalb es besonders wichtig ist, keine Fristen zu versäumen.
| Ist ein Visum erforderlich? | Nein, wenn Sie Staatsbürger eines visumbefreiten Landes sind. Ein gültiger Reisepass ist erforderlich. |
| EES-Registrierungsgebühr | Kostenlos. Für die Grenzregistrierung fallen keine Gebühren an. |
| Ist eine vorherige Antragstellung nötig? | Nein, eine vorherige Antragstellung für das EES ist nicht erforderlich. Der Vorgang findet vollständig an der Grenze statt. |
| Zulässige Aufenthaltsdauer | Bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen (unverändert). |
| Wird auch ETIAS benötigt? | Ab Ende 2026 müssen visumbefreite Reisende zusätzlich eine ETIAS-Genehmigung (zusätzlich zum EES) einholen. |
Wenn Sie einen von einem EU-Land ausgestellten Aufenthaltstitel oder ein Langzeitvisum besitzen, gilt das EES nicht für Sie. Inhaber von Aufenthaltstiteln oder Langzeitvisa sind von der EES-Registrierungspflicht befreit. Seien Sie jedoch darauf vorbereitet, an der Grenze Dokumente vorzulegen, die Ihren Status bestätigen.