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EES-Länder und -Flughäfen: Wo das Einreise-/Ausreisesystem gilt

Das Einreise-/Ausreisesystem (EES) gilt an allen Außengrenzen der Schengen-Mitgliedstaaten sowie in bestimmten europäischen Ländern, die dem EES beigetreten sind, aber keine Schengen-Mitglieder sind. Dieser Leitfaden hilft Ihnen zu verstehen, wo das EES in Betrieb sein wird.

Am EES teilnehmende Länder

Das EES gilt an den Außengrenzen der folgenden 30 europäischen Länder. Dazu gehören alle Mitglieder des Schengen-Raums sowie einige zusätzliche Länder, die dem System beigetreten sind:

  • Österreich
  • Belgien
  • Bulgarien
  • Kroatien
  • Tschechien
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Deutschland
  • Griechenland
  • Ungarn
  • Island
  • Italien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Schweden
  • Schweiz
  • Monaco

Länder, in denen das EES nicht gilt

Wichtig: Die folgenden Länder nehmen nicht am EES teil:

EES an verschiedenen Grenztypen

Das EES gilt an allen Arten von Außengrenzen:

Luftgrenzen

Alle internationalen Flughäfen, einschließlich Transitstrecken. Große Flughäfen werden mit Selbstbedienungs-Kiosken ausgestattet sein.

Landgrenzen

Alle Auto- und Fußgänger-Grenzübergänge. Auch Kontrollpunkte auf Bus- und Bahnstrecken sind eingeschlossen.

Seegrenzen

Häfen und Fährterminals. Gilt auch für Kreuzfahrtreisende.

EES an großen Flughäfen

Die folgenden großen Flughäfen werden zu den ersten gehören, die das EES vollständig umsetzen, und werden mit Selbstbedienungs-Kiosken ausgestattet sein:

Hinweis: Während der Übergangszeit (Oktober 2025 – April 2026) sind einige kleinere Grenzübergänge möglicherweise noch nicht vollständig ausgestattet. Große Flughäfen und die wichtigsten Landgrenzübergänge werden zuerst voll betriebsbereit sein.


Quellen