Das Einreise-/Ausreisesystem (EES) gilt an allen Außengrenzen der Schengen-Mitgliedstaaten sowie in bestimmten europäischen Ländern, die dem EES beigetreten sind, aber keine Schengen-Mitglieder sind. Dieser Leitfaden hilft Ihnen zu verstehen, wo das EES in Betrieb sein wird.
Das EES gilt an den Außengrenzen der folgenden 30 europäischen Länder. Dazu gehören alle Mitglieder des Schengen-Raums sowie einige zusätzliche Länder, die dem System beigetreten sind:
Wichtig: Die folgenden Länder nehmen nicht am EES teil:
Das EES gilt an allen Arten von Außengrenzen:
Alle internationalen Flughäfen, einschließlich Transitstrecken. Große Flughäfen werden mit Selbstbedienungs-Kiosken ausgestattet sein.
Alle Auto- und Fußgänger-Grenzübergänge. Auch Kontrollpunkte auf Bus- und Bahnstrecken sind eingeschlossen.
Häfen und Fährterminals. Gilt auch für Kreuzfahrtreisende.
Die folgenden großen Flughäfen werden zu den ersten gehören, die das EES vollständig umsetzen, und werden mit Selbstbedienungs-Kiosken ausgestattet sein:
Hinweis: Während der Übergangszeit (Oktober 2025 – April 2026) sind einige kleinere Grenzübergänge möglicherweise noch nicht vollständig ausgestattet. Große Flughäfen und die wichtigsten Landgrenzübergänge werden zuerst voll betriebsbereit sein.