Kalender der LKW-Fahrverbote in Europa
Aktualisiert: (Europe/Kyiv)
Gilt heute ein LKW-Fahrverbot in Europa?
Heute (06.07.2026) gelten in Europa LKW-Fahrverbote in: Österreich, Tschechien, Schweiz, Liechtenstein, Ungarn, Rumänien.
Nein — heute (06.07.2026) gilt in der Ukraine kein Hitze-Fahrverbot für LKW.
Gilt für LKW über 24 t (oder 7 t Achslast), 10:00–22:00, bei Lufttemperatur über +28°C, auf Straßen von staatlicher Bedeutung.
Ukraine: LKW-Fahrverbot bei Hitze →
Aus der Wettervorhersage berechnet — beim örtlichen Straßendienst prüfen. restoration.gov.ua
Der Fahrverbotskalender zeigt aktuelle Einschränkungen für LKW in europäischen Ländern. In Deutschland gilt das Sonntags- und Feiertagsfahrverbot für LKW über 7,5 t von 0:00 bis 22:00 Uhr – auch an beweglichen Feiertagen wie Fronleichnam, Christi Himmelfahrt und Pfingstmontag. Weitere Wochenend- und Feiertagsfahrverbote bestehen in Österreich, Frankreich, der Schweiz, Italien und anderen Ländern.
Prüfen Sie die Verbote vor jeder Fahrt! Verstöße können zu erheblichen Bußgeldern führen. Unser Kalender wird regelmäßig auf Basis offizieller Quellen aktualisiert.
Ukraine: LKW-Fahrverbot bei Hitze — Gilt für LKW über 24 t (oder 7 t Achslast), 10:00–22:00, bei Lufttemperatur über +28°C, auf Straßen von staatlicher Bedeutung.
Jedes europäische Land wendet eigene Regeln für LKW-Fahrverbote an. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Vorschriften, Bußgeldhöhen und Ausnahmen für jedes Land in unserem Kalender. Gewichtsgrenzen, Verbotszeiten und Strafniveaus unterscheiden sich erheblich — die Kenntnis dieser Details kann Ihnen Tausende Euro ersparen.
| Land | t | Bußgelder bei Verstößen | Offizielle Quelle |
|---|---|---|---|
| > 7.5 t | Verwaltungsstrafe (variiert); von ausländischen Fahrern kann eine Sicherheitsleistung vor Ort in Höhe von bis zu €1,308 verlangt werden. | ASFINAG / BMK | |
| > 7.5 t | Fahrer €120 (unerlaubte Fahrt); Fahrzeughalter bis zu €570; plus 1 Punkt in Flensburg. | Federal Office for Logistics and Mobility (BALM); § 30(3) StVO | |
| > 3.5 t | Busse ab CHF 500 (~€460) für das Sonntags-/Feiertagsfahrverbot 00:00–24:00 (>3.5 t). | Federal Roads Office (FEDRO/ASTRA) | |
| > 7.5 t | Fahrer bis zu €750; Unternehmen bis zu €3,750; Fahrverbot bis zu 3 Jahre möglich. | Ministry of Transport (Bison Futé) | |
| > 7.5 t | Bußgeld ab €300 (höher bei Wiederholungsverstößen). | Ministry of Infrastructure & Transport (MIT) | |
| > 7.5 t | Bußgeld ab CZK 5,000 (~€200). | Ministry of Transport (MDČR) | |
| > 7.5 t | Bußgeld für Verstoß gemäß Government Decree 190/2008 (Betrag variiert). | Govt Decree 190/2008 (MKFE traffic info) | |
| > 7.5 t | Bußgeld ab €300 (Sonn-/Feiertagsverbot, >7.5 t). | Ministry of Interior | |
| > 7.5 t | Bußgeld bis zu €1,800 (Fahrer und Frachtführer haften); das Fahrzeug kann beschlagnahmt werden. | DARS / promet.si | |
| > 7.5 t | Fahrer ~€65; Unternehmen ~€665 + verantwortliche Person ~€130 (früher HRK 500 / 5,000 / 1,000). | Croatian Roads (Hrvatske ceste) / HAK | |
| > 7.5 t | Bußgeld RON 30,000–50,000; Fahrer und Frachtführer haften bis zu ~€1,800. | CNAIR (National Roads Company) | |
| > 7.5 t | Fahrerbußgeld bis zu €250. | Police Grand-Ducale (Code de la route) | |
| > 3.5 t | Bußgeld ab CHF 500 (~€460) für das Sonn-/Feiertagsverbot 00:00–24:00 (>3.5 t). | National Administration (Landesverwaltung) | |
| > 12 t | Fahrer 200–500 PLN; Frachtführer 2,000 PLN; Transportleiter 1,000 PLN. | GDDKiA; Regulation of 31 July 2007 | |
| > 12 t | Bußgeld bei Verstoß (Höhe variiert); Hitzewellen-Verbote werden im Voraus von der Road Infrastructure Agency (API) erlassen. | Road Infrastructure Agency (API) | |
| > 3.5 t | Verwaltungsstrafe (ab ~€400); Beschränkungstage und -stunden werden jährlich von der Hellenic Police pro Strecke festgelegt (z. B. Athen–Thessaloniki, Feiertags-/Sommerspitzen). | Hellenic Police / Ministry of Infrastructure & Transport |
Halten Sie stets Ihren CMR-Frachtbrief, das ATP-Zertifikat (für verderbliche Waren) und den Fahrzeugschein griffbereit. Einige Länder (Österreich, Schweiz) verlangen bei Straßenkontrollen einen Ausnahmennachweis.
Halten Sie sicher an und zeigen Sie Ihre Dokumente vor. Bei Transport ausgenommener Güter zeigen Sie Ihr ATP-Zertifikat oder Lieferunterlagen. In einigen Ländern kann Ihr Fahrzeug bis zum Ende des Verbots festgehalten werden.
Planen Sie Raststopps in Grenznähe vor Beginn der Verbotszeiten. Nutzen Sie unseren interaktiven Kalender, um bevorstehende Verbote für jedes Land auf Ihrer Route zu prüfen. Erwägen Sie Alternativrouten durch Länder mit kürzeren oder keinen Verbotsfenstern.
Verbotszeiten zählen als Ruhezeit auf Ihrem Tachographen, wenn Sie stehen. Planen Sie Ihre vorgeschriebene 45-Stunden-Wochenruhe so, dass sie mit den Wochenendverboten zusammenfällt — so maximieren Sie die Effizienz.
Verbote gelten meist an Wochenenden (Samstag-Sonntag), gesetzlichen Feiertagen und am Tag vor Feiertagen. Die Zeiten können je nach Land variieren — typischerweise von 22:00 bis 22:00 Uhr am nächsten Tag.
Österreich, Deutschland und die Schweiz haben die strengsten Einschränkungen. In Österreich gelten Verbote fast jedes Wochenende und an allen wichtigen Feiertagen. Die Schweiz verbietet allen LKW über 3,5 Tonnen das Fahren am gesamten Sonntag und hat zudem ein tägliches Nachtfahrverbot von 22:00–05:00. Bußgelder in der Schweiz und Österreich können 5.000 EUR übersteigen.
Bußgelder reichen von 75 EUR in Deutschland bis über 10.000 CHF in der Schweiz. In Österreich bis 5.000 EUR, in Italien 422–1.697 EUR, in Frankreich bis 1.500 EUR. Ihr Fahrzeug kann auch bis zum Ende des Verbots festgehalten werden, was zusätzliche Kosten für Parkgebühren, Verzögerungen und verpasste Lieferungen verursacht.
Ja, in Deutschland gelten zusätzliche Sommerfahrverbote vom 1. Juli bis 31. August für LKW über 7,5 Tonnen auf ausgewiesenen Autobahnen samstags von 7:00 bis 20:00 Uhr. Tschechien und die Slowakei verhängen ebenfalls Samstagsbeschränkungen im Sommer. Frankreich fügt zusätzliche Bison-Futé-Einschränkungen an verkehrsreichen Tagen hinzu.
In den meisten Ländern gelten Verbote für alle LKW über 7,5 Tonnen (3,5 Tonnen in der Schweiz und Liechtenstein) unabhängig von der Beladung. Einige Länder befreien leere Fahrzeuge auf der Rückfahrt von einer Lieferung (Slowakei), dies ist jedoch selten. Die Gewichtsgrenze bezieht sich auf die zulässige Gesamtmasse, nicht auf die tatsächliche Ladung.
Nutzen Sie den Länderfilter in unserem Fahrverbotskalender. Für jedes Land zeigen wir den genauen Verbotsplan, Ausnahmetage und Sonderbedingungen.
Die meisten Länder befreien den Transport verderblicher Waren, die Anforderungen variieren jedoch. Österreich und Deutschland verlangen ein gültiges ATP-Zertifikat zum Nachweis der Temperaturkontrolle. Die Schweiz gewährt fast keine Ausnahmen — auch nicht für verderbliche Waren. Führen Sie stets Ihre ATP-Dokumentation mit.
Auf den Autobahnen Inntal (A12) und Brenner (A13) in Österreich gelten zusätzliche sektorale Fahrverbote, die bestimmte Güterkategorien einschränken. Nachtfahrverbote (22:00–05:00) gelten für LKW ohne Larmarm-Zertifikat (lärmarmes Fahrzeug). Diese Beschränkungen sind unabhängig von den allgemeinen Wochenendverboten und zielen auf die Reduzierung des Alpentransitverkehrs.
Die Verbotszeiten unterscheiden sich je nach Land, daher erfordert eine Route durch Österreich (Verbot ab Sa 15:00) nach Italien (Verbot ab So 08:00) sorgfältige Zeitplanung. Prüfen Sie in unserem Kalender jedes Land auf Ihrer Route. Planen Sie Raststopps an Grenzen ein, um Verbote abzuwarten, und erwägen Sie Alternativrouten durch Länder mit kürzeren Verbotsfenstern.
Die Schweiz und Liechtenstein haben ein tägliches Nachtfahrverbot von 22:00 bis 05:00 Uhr, ganzjährig. Österreich hat Nachtfahrverbote auf bestimmten Alpenstrecken (A12, A13) für LKW ohne Lärm-Zertifikat. Andere Länder haben keine allgemeinen Nachtfahrverbote, obwohl einige Städte und Regionen lokale Beschränkungen erlassen können.
Ja. Fronleichnam ist ein gesetzlicher Feiertag in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. An diesen Tagen gilt in den betroffenen Bundesländern das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW über 7,5 t von 0:00 bis 22:00 Uhr. In Bundesländern, in denen Fronleichnam kein Feiertag ist, greift das Fahrverbot nicht – maßgeblich ist das Bundesland, das tatsächlich durchfahren wird. Ausgenommen sind u. a. verderbliche Lebensmittel mit gültigem Nachweis sowie der kombinierte Verkehr (Schiene/Straße).
Das Sonntags- und Feiertagsfahrverbot (§30 Abs. 3 StVO) untersagt in Deutschland LKW über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse sowie Lastzügen das Fahren an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 0:00 bis 22:00 Uhr. Es gilt zusätzlich zum sommerlichen Samstagsfahrverbot (Ferienreiseverordnung) und zu den Feiertagsfahrverboten an beweglichen Feiertagen wie Fronleichnam und Christi Himmelfahrt. Verstöße werden mit 75 EUR für den Fahrer und bis zu 500 EUR für den Halter oder Disponenten geahndet.