Nach polnischem Recht muss ein Ausländer, der in das Gebiet der Republik Polen einreist, über Unterhaltsmittel von mindestens verfügen:
• Mit Rückfahrkarte: Mindestbetrag pro Aufenthaltstag (ca. 200 PLN/Tag)
• Ohne Rückfahrkarte: Kosten der Rückfahrkarte + Mindestbetrag für jeden Aufenthaltstag
Oder einen gleichwertigen Betrag in Fremdwährung.
Nachweise ausreichender Mittel können umfassen: Bargeld, Kontoauszüge, Kreditkarten, Sponsorenbriefe.