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Österreich: Lkw-Fahrverbot über 7,5 t auf der A10 Tauern an Sommersamstagen 2026

RIS — Rechtsinformationssystem des Bundes (Bundesgesetzblatt)

Der österreichische Minister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur hat den Sommerfahrverbotskalender für Lkw auf der A10 Tauern Autobahn genehmigt. Die Verordnung wurde am 10. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. II Nr. 190/2026) veröffentlicht und gilt samstags vom 11. Juli bis 19. September 2026.

Die Beschränkung gilt für Lastkraftwagen und Sattelzugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie für Lastkraftwagen mit Anhänger, wenn die Summe der zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 7,5 t überschreitet. Die übrigen Lkw-Fahrverbote in Österreich gelten weiterhin parallel – der Sommerfahrverbotskalender der A10 hebt sie nicht auf.

Wann genau das Verbot gilt:
RichtungA10-AbschnittSamstageUhrzeit
Richtung Süden, nach VillachKnoten Salzburg — Knoten Villach11.07 – 08.08 und 22.08 – 05.09.202607:00–15:00
Richtung Norden, nach SalzburgKnoten Villach — Knoten Salzburg18.07 – 08.08 und 22.08 – 19.09.202607:00–15:00

Ein entscheidendes Detail, das leicht übersehen werden kann: Die Zeiträume für die beiden Richtungen überschneiden sich nicht. Die südliche Fahrbahn wird bereits ab dem 11. Juli gesperrt, die nördliche eine Woche später, ab dem 18. Juli. Im Gegenzug dauert das „nördliche“ Verbot deutlich länger: bis zum 19. September, während das „südliche“ am 5. September endet.

Wer Ausnahmen hat:

Die Verordnung enthält eine breite Liste von Ausnahmen – das Verbot gilt nicht für jeden Lkw:

  • Transport von frischen Produkten: Obst und Gemüse, Milch und Milchprodukte, Fleisch, Fisch und lebende Fische, Eier, Pilze, frische Backwaren, Schnittblumen und Topfkräuter, Fertiggerichte. Während der Fahrt muss ein Frachtbrief oder eine Liste der Entladestellen mitgeführt werden, und die Lademenge muss jederzeit nachgewiesen werden können;
  • Fahrten mit Ziel oder Start in den österreichischen Bezirken Salzburg, Salzburg-Umgebung, Hallein, St. Johann im Pongau, Tamsweg, Zell am See, Hermagor, Spittal an der Drau, Villach-Land, Villach und Lienz sowie im bayerischen Landkreis Berchtesgadener Land;
  • Fahrten, bei denen sowohl Beginn als auch Ende der Route in den Bezirken Braunau, Vöcklabruck, Gmunden, Murau, Liezen, Feldkirchen, Klagenfurt und Klagenfurt-Land, in den bayerischen Landkreisen Traunstein und Rosenheim, in den italienischen Provinzen Udine, Pordenone und Gorizia oder in den slowenischen Regionen Gorenjska und Goriška liegen;
  • Transport von Post, periodischen Druckschriften, Schlachtvieh, Lieferung von Getränken in Erholungsgebiete;
  • Notfall- und Kommunaldienste: Abschleppen, technische Hilfeleistung, Katastrophenhilfe, Transport von Straßenmeisterei und Polizei, Müllabfuhr, Aufrechterhaltung des regulären Buslinienverkehrs;
  • Transport von Gütern zu und von Flughäfen, humanitäre Transporte, selbstfahrende landwirtschaftliche Maschinen, dringende Fahrten der Bundeswehr.
Was dies für Spediteure bedeutet:

Das Verbot ist an die Fahrtrichtung und nicht an den Transitstatus gebunden. Jede Lkw über 7,5 t auf dem entsprechenden Fahrbahnabschnitt der A10 fällt während der angegebenen Stunden darunter – auch wenn die Fahrt kein internationaler Transit ist und keine Grenze überquert wird. Daher sollten die samstäglichen Streckenabschnitte durch Salzburg und Kärnten entweder vor 07:00 Uhr oder nach 15:00 Uhr geplant werden.

Vor Fahrtantritt ist es sinnvoll, die Kosten für Mautstraßen in Europa zu berechnen und die Kraftstoffpreise in Österreich zu vergleichen – eine achtstündige Pause am Samstag bedeutet in der Regel eine ungeplante Übernachtung und Tanken. Beschränkungen für andere Länder sind im Abschnitt für Lkw-Fahrer zusammengefasst.

Quelle:

Verordnung BGBl. II Nr. 190/2026Sommer-Fahrverbotskalender A 10 2026, Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, veröffentlicht am 10. Juli 2026.