Italien: aktuell kein Fahrverbot. Nächstes Fahrverbot: 18.07.26, 08:00–16:00 Ortszeit.
Italien verbietet Güterfahrzeugen und Fahrzeugkombinationen über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht das Fahren auf allen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften an jedem Sonntag und Feiertag. Die Zeiten sind saisonal: 09:00–22:00 von Januar bis Mai und von Oktober bis Dezember, 07:00–22:00 von Juni bis September. Der jährliche Ministerialerlass (MIT-Erlass Nr. 325 vom 12. Dezember 2025) fügt weitere Verbotstage hinzu: jeden Sommersamstag vom 4. Juli bis 29. August (08:00–16:00, verlängert auf 08:00–22:00 am 1. und 8. August), vier Spitzen-Sommerfreitage 16:00–22:00 sowie zusätzliche Tage rund um Dreikönig, Ostern und den Tag der Republik. Der Kalender 2026 enthält insgesamt 79 Verbotstage.
Nächste 30 Tage
| Datum | Zeit (Ortszeit) | Beschränkung |
|---|---|---|
| 08:00–16:00 | Saisonal, über 7.5 t. Sommerliches Samstagsfahrverbot | |
| 07:00–22:00 | Sonntag, über 7.5 t. Sonntagsfahrverbot (Sommerzeiten) | |
| 16:00–22:00 | Saisonal, über 7.5 t. Sommerliches Freitagabend-Fahrverbot | |
| 08:00–16:00 | Saisonal, über 7.5 t. Sommerliches Samstagsfahrverbot | |
| 07:00–22:00 | Sonntag, über 7.5 t. Sonntagsfahrverbot (Sommerzeiten) | |
| 16:00–22:00 | Saisonal, über 7.5 t. Sommerliches Freitagabend-Fahrverbot | |
| 08:00–22:00 | Saisonal, über 7.5 t. Sommerliches Samstagsfahrverbot (Spitzen-Zeitplan) | |
| 07:00–22:00 | Sonntag, über 7.5 t. Sonntagsfahrverbot (Sommerzeiten) | |
| 16:00–22:00 | Saisonal, über 7.5 t. Sommerliches Freitagabend-Fahrverbot | |
| 08:00–22:00 | Saisonal, über 7.5 t. Sommerliches Samstagsfahrverbot (Spitzen-Zeitplan) | |
| 07:00–22:00 | Sonntag, über 7.5 t. Sonntagsfahrverbot (Sommerzeiten) | |
| 16:00–22:00 | Saisonal, über 7.5 t. Sommerliches Freitagabend-Fahrverbot | |
| 07:00–22:00 | Feiertag, über 7.5 t. Mariä Himmelfahrt (Ferragosto) |
Regeln & Ausnahmen
| Verbot | Wann | Zeit | Wo | Fahrzeuge |
|---|---|---|---|---|
| Sonntags- und Feiertagsverbot (Winterfenster) | Jeden Sonntag und Feiertag von Januar bis Mai und von Oktober bis Dezember | 09:00–22:00 | Alle Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften | Güterfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 7,5 t zGG, auch leer. Gilt landesweit auf Autobahnen und allen außerörtlichen Straßen. Schwertransporte sind an denselben Tagen zu gesonderten, im Erlass festgelegten Zeiten verboten. |
| Sonntags- und Feiertagsverbot (Sommerfenster) | Jeden Sonntag und Feiertag von Juni bis September | 07:00–22:00 | Alle Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften | Güterfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 7,5 t zGG, auch leer. Der um zwei Stunden frühere Beginn im Vergleich zum Winterfenster ist der wesentliche saisonale Unterschied im italienischen Kalender. Er gilt bereits am Tag der Republik (2. Juni) und an Mariä Himmelfahrt (15. August). |
| Sommer-Samstagsverbot | Jeden Samstag vom 4. Juli bis 29. August 2026 | 08:00–16:00 (08:00–22:00 am 1. und 8. August; 07:00–22:00 am 15. August, Mariä Himmelfahrt) | Alle Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften | Güterfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 7,5 t zGG. Die verlängerten Fenster 08:00–22:00 fallen auf die beiden verkehrsreichsten Abreisesamstage Anfang August. |
| Sommer-Freitagsverbote | Freitage 24. und 31. Juli, 7. und 14. August 2026 | 16:00–22:00 | Alle Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften | Güterfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 7,5 t zGG. Zeitlich so gelegt, dass Lkw während der abendlichen Urlaubs-Abreisewellen in Richtung der adriatischen, tyrrhenischen und alpinen Korridore von den Straßen fernbleiben. |
| Sommerverbot für ADR-Gefahrgut | Jeden Samstag und Sonntag vom 23. Mai bis 6. September 2026 | Samstags 08:00–24:00, sonntags 00:00–24:00 | Alle Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften | Fahrzeuge, die ADR-Gefahrgut der Klasse 1 und Klasse 7 befördern, unabhängig von der Fahrzeugmasse. Getrennt vom 7,5-t-Regime. Nach dem ADR-Übereinkommen teilweise oder vollständig freigestellte Güter sind ausgenommen. |
Feiertage mit Lkw-Fahrverboten — Italien 2026
| Datum | Feiertag | Verbotszeit | Geltungsbereich |
|---|---|---|---|
| Neujahr | 09:00–22:00 | Landesweit, außerhalb geschlossener Ortschaften | |
| Vorabend von Dreikönig (zusätzlicher Verbotstag laut Erlass) | 16:00–22:00 | Landesweit, außerhalb geschlossener Ortschaften | |
| Dreikönig | 09:00–22:00 | Landesweit, außerhalb geschlossener Ortschaften | |
| Karfreitag (zusätzlicher Verbotstag laut Erlass) | 14:00–22:00 | Landesweit, außerhalb geschlossener Ortschaften | |
| Karsamstag (zusätzlicher Verbotstag laut Erlass) | 09:00–16:00 | Landesweit, außerhalb geschlossener Ortschaften | |
| Ostersonntag | 09:00–22:00 | Landesweit, außerhalb geschlossener Ortschaften | |
| Ostermontag | 09:00–22:00 | Landesweit, außerhalb geschlossener Ortschaften | |
| Oster-Rückreisetag (zusätzlicher Verbotstag laut Erlass) | 09:00–14:00 | Landesweit, außerhalb geschlossener Ortschaften | |
| Tag der Befreiung | 09:00–22:00 | Landesweit, außerhalb geschlossener Ortschaften | |
| Tag der Arbeit | 09:00–22:00 | Landesweit, außerhalb geschlossener Ortschaften | |
| Wochenende zum Tag der Republik (zusätzlicher Verbotstag laut Erlass) | 09:00–14:00 | Landesweit, außerhalb geschlossener Ortschaften | |
| Tag der Republik | 07:00–22:00 | Landesweit, außerhalb geschlossener Ortschaften | |
| Mariä Himmelfahrt | 07:00–22:00 | Landesweit, außerhalb geschlossener Ortschaften | |
| Allerheiligen | 09:00–22:00 | Landesweit, außerhalb geschlossener Ortschaften | |
| Mariä Empfängnis | 09:00–22:00 | Landesweit, außerhalb geschlossener Ortschaften | |
| Weihnachten | 09:00–22:00 | Landesweit, außerhalb geschlossener Ortschaften | |
| Stephanstag | 09:00–22:00 | Landesweit, außerhalb geschlossener Ortschaften |
Sommer-Freitags- und Samstagsverbote
4. Juli – 29. August 2026 · Samstags 08:00–16:00 (1. und 8. August 08:00–22:00; 15. August 07:00–22:00); Freitage 24. und 31. Juli, 7. und 14. August 16:00–22:00
Die Sommerzusätze sind auf die italienischen Touristenverkehrswellen ausgerichtet. Jeder Samstag vom 4. Juli bis 29. August trägt ein Tagesverbot, mit verlängerten Zeiten an den Spitzen-Abreisesamstagen 1. und 8. August. Vier Freitage (24. und 31. Juli, 7. und 14. August) fügen zusätzlich zum normalen Kalender ein Abendverbot 16:00–22:00 hinzu. Die Sonntagsverbote von Juni bis September beginnen zwei Stunden früher als im Winter (07:00 statt 09:00). Im selben Zeitraum, vom 23. Mai bis 6. September, ist ADR-Gefahrgut der Klassen 1 und 7 samstags 08:00–24:00 und den ganzen Sonntag unabhängig von der Fahrzeugmasse verboten. Die Reiseplanung in Italien im Juli und August hängt daher von bestimmten Freitagen und Samstagen ab, nicht nur von Sonntagen.
Vom Verbot ausgenommen
Bußgelder bei Verstößen
- Fahren während eines Verbots: Bußgeld von €430 bis €1.734 gemäß Artikel 6 der italienischen Straßenverkehrsordnung (Codice della Strada)
- Nebensanktionen: Führerscheinentzug für 1 bis 4 Monate und Aussetzung der Fahrzeugzulassungsbescheinigung für denselben Zeitraum
- Der Beamte ordnet an, den Lkw bis zum Verbotsende anzuhalten; die Missachtung dieser Anordnung erhöht den Führerscheinentzug auf 2 bis 6 Monate
Der jährliche Erlasskalender
Italien verwendet keine einzelne dauerhafte Wochenendregel. Jedes Jahr erlässt das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr einen Erlass mit einem vollständigen Kalender der Verbotstage und -zeiten; für 2026 ist es der Erlass Nr. 325 vom 12. Dezember 2025, veröffentlicht in der Gazzetta Ufficiale Nr. 302 vom 31. Dezember 2025, mit 79 Verbotstagen. Derselbe Erlass beschränkt auch Schwertransporte und Fahrzeuge mit Gefahrgut an den aufgeführten Tagen, jeweils mit eigenen Zeiten. Ausnahmeanträge bearbeitet die örtlich zuständige Präfektur (Prefettura).
Bestimmungen zu den Olympischen Winterspielen Mailand-Cortina 2026
Vom 1. Januar bis 31. März 2026 enthält der Erlass eine Sonderregelung für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele Mailand-Cortina. Fahrzeuge, die Güter für die Spiele befördern, dürfen während der Verbotszeiten verkehren, wenn sie den Ausweis mit einer eindeutigen Identifikationsnummer der Fondazione Milano Cortina 2026 führen und das zugehörige Buchungsbestätigungsdokument mitführen.
FAQ
Sind Lkw in Italien jeden Sonntag verboten?
Ja. Güterfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 7,5 t zGG sind auf allen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften jeden Sonntag verboten: 09:00–22:00 von Januar bis Mai und von Oktober bis Dezember, 07:00–22:00 von Juni bis September.
Wie sind die Sommer-Samstags-Lkw-Verbotszeiten in Italien 2026?
08:00–16:00 an jedem Samstag vom 4. Juli bis 29. August. Am 1. und 8. August wird das Verbot auf 08:00–22:00 verlängert, und am 15. August (Mariä Himmelfahrt, ein Feiertag) gilt ein Verbot 07:00–22:00.
Verbietet Italien Lkw an Freitagen im Sommer 2026?
Ja, an vier Spitzen-Abreisefreitagen: 24. und 31. Juli sowie 7. und 14. August, jeweils von 16:00 bis 22:00.
Gelten die italienischen Verbote für leere Lkw?
Ja. Das Verbot erfasst Güterfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 7,5 t zGG, auch wenn sie leer fahren.
Welche Straßen erfassen die italienischen Lkw-Verbote?
Alle Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften, Autobahnen eingeschlossen, sodass die praktische Wirkung für den Fernverkehr landesweit ist. Innerhalb geschlossener Ortschaften gelten stattdessen die kommunalen Verkehrsvorschriften.
Gibt es eine Ausnahme für internationale Fahrten?
Fahrzeuge, die aus dem Ausland oder von Sardinien kommen, profitieren von einem 4-stündigen Aufschub des Verbotsbeginns, und Fahrzeuge, die ins Ausland oder zu nationalen Interporten fahren, dürfen 2 bis 4 Stunden vor Verbotsende wieder losfahren, unter den Bedingungen des Erlasses.
Wie hoch ist das Bußgeld für einen Verstoß gegen das Lkw-Verbot in Italien?
€430 bis €1.734, dazu die Aussetzung des Führerscheins und der Fahrzeugzulassungsbescheinigung für 1 bis 4 Monate. Der Lkw wird außerdem vor Ort bis zum Verbotsende angehalten.
Wie viele Lkw-Verbotstage hat Italien 2026?
79 Verbotstage, festgelegt durch den Erlass des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr Nr. 325 vom 12. Dezember 2025. Italien veröffentlicht jedes Jahr einen neuen Kalendererlass, daher ändern sich die genauen Termine und Zeiten jährlich.
Offizielle Quelle
- MIT-Erlass Nr. 325 vom 12. Dezember 2025: Kalender 2026 der Fahrverbote außerhalb geschlossener Ortschaften für Güterfahrzeuge über 7,5 t (Gazzetta Ufficiale Nr. 302, 31. Dezember 2025)
- Prefettura di Milano: Verkehrsbeschränkungen für Schwerfahrzeuge 2026 (Erlass und Anlagen)
- Polizia di Stato: Aktualisierungen des nationalen Verkehrszentrums Viabilita Italia
Regeln können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie vor der Abfahrt die offiziellen Quellen oben.