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Lkw-Fahrverbote in Italien 2026

· Gilt für Lkw über 7.5 t GVW

Italien: aktuell kein Fahrverbot. Nächstes Fahrverbot: 18.07.26, 08:00–16:00 Ortszeit.

Italien verbietet Güterfahrzeugen und Fahrzeugkombinationen über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht das Fahren auf allen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften an jedem Sonntag und Feiertag. Die Zeiten sind saisonal: 09:00–22:00 von Januar bis Mai und von Oktober bis Dezember, 07:00–22:00 von Juni bis September. Der jährliche Ministerialerlass (MIT-Erlass Nr. 325 vom 12. Dezember 2025) fügt weitere Verbotstage hinzu: jeden Sommersamstag vom 4. Juli bis 29. August (08:00–16:00, verlängert auf 08:00–22:00 am 1. und 8. August), vier Spitzen-Sommerfreitage 16:00–22:00 sowie zusätzliche Tage rund um Dreikönig, Ostern und den Tag der Republik. Der Kalender 2026 enthält insgesamt 79 Verbotstage.

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Nächste 30 Tage

DatumZeit (Ortszeit)Beschränkung
08:00–16:00 Saisonal, über 7.5 t. Sommerliches Samstagsfahrverbot
07:00–22:00 Sonntag, über 7.5 t. Sonntagsfahrverbot (Sommerzeiten)
16:00–22:00 Saisonal, über 7.5 t. Sommerliches Freitagabend-Fahrverbot
08:00–16:00 Saisonal, über 7.5 t. Sommerliches Samstagsfahrverbot
07:00–22:00 Sonntag, über 7.5 t. Sonntagsfahrverbot (Sommerzeiten)
16:00–22:00 Saisonal, über 7.5 t. Sommerliches Freitagabend-Fahrverbot
08:00–22:00 Saisonal, über 7.5 t. Sommerliches Samstagsfahrverbot (Spitzen-Zeitplan)
07:00–22:00 Sonntag, über 7.5 t. Sonntagsfahrverbot (Sommerzeiten)
16:00–22:00 Saisonal, über 7.5 t. Sommerliches Freitagabend-Fahrverbot
08:00–22:00 Saisonal, über 7.5 t. Sommerliches Samstagsfahrverbot (Spitzen-Zeitplan)
07:00–22:00 Sonntag, über 7.5 t. Sonntagsfahrverbot (Sommerzeiten)
16:00–22:00 Saisonal, über 7.5 t. Sommerliches Freitagabend-Fahrverbot
07:00–22:00 Feiertag, über 7.5 t. Mariä Himmelfahrt (Ferragosto)

Regeln & Ausnahmen

VerbotWannZeitWoFahrzeuge
Sonntags- und Feiertagsverbot (Winterfenster) Jeden Sonntag und Feiertag von Januar bis Mai und von Oktober bis Dezember 09:00–22:00 Alle Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften Güterfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 7,5 t zGG, auch leer. Gilt landesweit auf Autobahnen und allen außerörtlichen Straßen. Schwertransporte sind an denselben Tagen zu gesonderten, im Erlass festgelegten Zeiten verboten.
Sonntags- und Feiertagsverbot (Sommerfenster) Jeden Sonntag und Feiertag von Juni bis September 07:00–22:00 Alle Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften Güterfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 7,5 t zGG, auch leer. Der um zwei Stunden frühere Beginn im Vergleich zum Winterfenster ist der wesentliche saisonale Unterschied im italienischen Kalender. Er gilt bereits am Tag der Republik (2. Juni) und an Mariä Himmelfahrt (15. August).
Sommer-Samstagsverbot Jeden Samstag vom 4. Juli bis 29. August 2026 08:00–16:00 (08:00–22:00 am 1. und 8. August; 07:00–22:00 am 15. August, Mariä Himmelfahrt) Alle Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften Güterfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 7,5 t zGG. Die verlängerten Fenster 08:00–22:00 fallen auf die beiden verkehrsreichsten Abreisesamstage Anfang August.
Sommer-Freitagsverbote Freitage 24. und 31. Juli, 7. und 14. August 2026 16:00–22:00 Alle Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften Güterfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 7,5 t zGG. Zeitlich so gelegt, dass Lkw während der abendlichen Urlaubs-Abreisewellen in Richtung der adriatischen, tyrrhenischen und alpinen Korridore von den Straßen fernbleiben.
Sommerverbot für ADR-Gefahrgut Jeden Samstag und Sonntag vom 23. Mai bis 6. September 2026 Samstags 08:00–24:00, sonntags 00:00–24:00 Alle Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften Fahrzeuge, die ADR-Gefahrgut der Klasse 1 und Klasse 7 befördern, unabhängig von der Fahrzeugmasse. Getrennt vom 7,5-t-Regime. Nach dem ADR-Übereinkommen teilweise oder vollständig freigestellte Güter sind ausgenommen.

Feiertage mit Lkw-Fahrverboten — Italien 2026

DatumFeiertagVerbotszeitGeltungsbereich
Neujahr 09:00–22:00 Landesweit, außerhalb geschlossener Ortschaften
Vorabend von Dreikönig (zusätzlicher Verbotstag laut Erlass) 16:00–22:00 Landesweit, außerhalb geschlossener Ortschaften
Dreikönig 09:00–22:00 Landesweit, außerhalb geschlossener Ortschaften
Karfreitag (zusätzlicher Verbotstag laut Erlass) 14:00–22:00 Landesweit, außerhalb geschlossener Ortschaften
Karsamstag (zusätzlicher Verbotstag laut Erlass) 09:00–16:00 Landesweit, außerhalb geschlossener Ortschaften
Ostersonntag 09:00–22:00 Landesweit, außerhalb geschlossener Ortschaften
Ostermontag 09:00–22:00 Landesweit, außerhalb geschlossener Ortschaften
Oster-Rückreisetag (zusätzlicher Verbotstag laut Erlass) 09:00–14:00 Landesweit, außerhalb geschlossener Ortschaften
Tag der Befreiung 09:00–22:00 Landesweit, außerhalb geschlossener Ortschaften
Tag der Arbeit 09:00–22:00 Landesweit, außerhalb geschlossener Ortschaften
Wochenende zum Tag der Republik (zusätzlicher Verbotstag laut Erlass) 09:00–14:00 Landesweit, außerhalb geschlossener Ortschaften
Tag der Republik 07:00–22:00 Landesweit, außerhalb geschlossener Ortschaften
Mariä Himmelfahrt 07:00–22:00 Landesweit, außerhalb geschlossener Ortschaften
Allerheiligen 09:00–22:00 Landesweit, außerhalb geschlossener Ortschaften
Mariä Empfängnis 09:00–22:00 Landesweit, außerhalb geschlossener Ortschaften
Weihnachten 09:00–22:00 Landesweit, außerhalb geschlossener Ortschaften
Stephanstag 09:00–22:00 Landesweit, außerhalb geschlossener Ortschaften

Sommer-Freitags- und Samstagsverbote

4. Juli – 29. August 2026 · Samstags 08:00–16:00 (1. und 8. August 08:00–22:00; 15. August 07:00–22:00); Freitage 24. und 31. Juli, 7. und 14. August 16:00–22:00

Die Sommerzusätze sind auf die italienischen Touristenverkehrswellen ausgerichtet. Jeder Samstag vom 4. Juli bis 29. August trägt ein Tagesverbot, mit verlängerten Zeiten an den Spitzen-Abreisesamstagen 1. und 8. August. Vier Freitage (24. und 31. Juli, 7. und 14. August) fügen zusätzlich zum normalen Kalender ein Abendverbot 16:00–22:00 hinzu. Die Sonntagsverbote von Juni bis September beginnen zwei Stunden früher als im Winter (07:00 statt 09:00). Im selben Zeitraum, vom 23. Mai bis 6. September, ist ADR-Gefahrgut der Klassen 1 und 7 samstags 08:00–24:00 und den ganzen Sonntag unabhängig von der Fahrzeugmasse verboten. Die Reiseplanung in Italien im Juli und August hängt daher von bestimmten Freitagen und Samstagen ab, nicht nur von Sonntagen.

Vom Verbot ausgenommen

Leicht verderbliche Lebensmittel wie Obst, Gemüse, Fleisch, Fisch und Milchprodukte, einschließlich ATP-KühltransporteLebendtiertransporteKombinierter Verkehr Straße-Schiene und Straße-See (intermodal) zu und von Häfen, Interporten und Bahnterminals unter den im Erlass festgelegten BedingungenFahrzeuge, die aus dem Ausland oder von Sardinien kommen: der Verbotsbeginn wird um 4 Stunden aufgeschoben; Fahrzeuge, die ins Ausland oder zu nationalen Interporten fahren, dürfen 2 bis 4 Stunden vor Verbotsende wieder losfahren, wie im Erlass festgelegtEinzelne Sattelzugmaschinen, die ohne Anhänger oder Auflieger fahrenKraftstoff- und Energieversorgungstransporte in den im Erlass aufgeführten FällenRettungs-, Militär-, Polizei-, Feuerwehr- und Zivilschutzfahrzeuge sowie Fahrzeuge für dringende Leistungen im öffentlichen Interesse wie die AbfallsammlungFahrzeuge, die Güter für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele Mailand-Cortina 2026 mit dem von der Fondazione Milano Cortina 2026 ausgestellten Ausweis befördern (1. Januar – 31. März 2026)Einzelbefreiungen durch Präfektengenehmigung (autorizzazione prefettizia) für dringende und außergewöhnliche Fälle, zu beantragen bei der zuständigen Präfektur (Prefettura)

Bußgelder bei Verstößen

Der jährliche Erlasskalender

Italien verwendet keine einzelne dauerhafte Wochenendregel. Jedes Jahr erlässt das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr einen Erlass mit einem vollständigen Kalender der Verbotstage und -zeiten; für 2026 ist es der Erlass Nr. 325 vom 12. Dezember 2025, veröffentlicht in der Gazzetta Ufficiale Nr. 302 vom 31. Dezember 2025, mit 79 Verbotstagen. Derselbe Erlass beschränkt auch Schwertransporte und Fahrzeuge mit Gefahrgut an den aufgeführten Tagen, jeweils mit eigenen Zeiten. Ausnahmeanträge bearbeitet die örtlich zuständige Präfektur (Prefettura).

Bestimmungen zu den Olympischen Winterspielen Mailand-Cortina 2026

Vom 1. Januar bis 31. März 2026 enthält der Erlass eine Sonderregelung für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele Mailand-Cortina. Fahrzeuge, die Güter für die Spiele befördern, dürfen während der Verbotszeiten verkehren, wenn sie den Ausweis mit einer eindeutigen Identifikationsnummer der Fondazione Milano Cortina 2026 führen und das zugehörige Buchungsbestätigungsdokument mitführen.

FAQ

Sind Lkw in Italien jeden Sonntag verboten?

Ja. Güterfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 7,5 t zGG sind auf allen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften jeden Sonntag verboten: 09:00–22:00 von Januar bis Mai und von Oktober bis Dezember, 07:00–22:00 von Juni bis September.

Wie sind die Sommer-Samstags-Lkw-Verbotszeiten in Italien 2026?

08:00–16:00 an jedem Samstag vom 4. Juli bis 29. August. Am 1. und 8. August wird das Verbot auf 08:00–22:00 verlängert, und am 15. August (Mariä Himmelfahrt, ein Feiertag) gilt ein Verbot 07:00–22:00.

Verbietet Italien Lkw an Freitagen im Sommer 2026?

Ja, an vier Spitzen-Abreisefreitagen: 24. und 31. Juli sowie 7. und 14. August, jeweils von 16:00 bis 22:00.

Gelten die italienischen Verbote für leere Lkw?

Ja. Das Verbot erfasst Güterfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 7,5 t zGG, auch wenn sie leer fahren.

Welche Straßen erfassen die italienischen Lkw-Verbote?

Alle Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften, Autobahnen eingeschlossen, sodass die praktische Wirkung für den Fernverkehr landesweit ist. Innerhalb geschlossener Ortschaften gelten stattdessen die kommunalen Verkehrsvorschriften.

Gibt es eine Ausnahme für internationale Fahrten?

Fahrzeuge, die aus dem Ausland oder von Sardinien kommen, profitieren von einem 4-stündigen Aufschub des Verbotsbeginns, und Fahrzeuge, die ins Ausland oder zu nationalen Interporten fahren, dürfen 2 bis 4 Stunden vor Verbotsende wieder losfahren, unter den Bedingungen des Erlasses.

Wie hoch ist das Bußgeld für einen Verstoß gegen das Lkw-Verbot in Italien?

€430 bis €1.734, dazu die Aussetzung des Führerscheins und der Fahrzeugzulassungsbescheinigung für 1 bis 4 Monate. Der Lkw wird außerdem vor Ort bis zum Verbotsende angehalten.

Wie viele Lkw-Verbotstage hat Italien 2026?

79 Verbotstage, festgelegt durch den Erlass des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr Nr. 325 vom 12. Dezember 2025. Italien veröffentlicht jedes Jahr einen neuen Kalendererlass, daher ändern sich die genauen Termine und Zeiten jährlich.

Offizielle Quelle

Regeln können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie vor der Abfahrt die offiziellen Quellen oben.

Land

Sommerliches Hitze-Lkw-Fahrverbot in der Ukraine →