Frankreich: aktuell kein Fahrverbot. Nächstes Fahrverbot: 18.07.26, 07:00–19:00 Ortszeit.
Frankreich verbietet Güterfahrzeugen und Fahrzeugkombinationen über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht den Verkehr im gesamten Straßennetz jede Woche von Samstag 22:00 bis Sonntag 22:00 sowie von 22:00 am Vorabend eines Feiertags bis 22:00 am Feiertag selbst. 2026 gelten zusätzliche Verbote an fünf Sommersamstagen (11., 18., 25. Juli und 1., 8. August, 07:00–19:00, gesamtes Netz) und fünf Wintersamstagen (7., 14., 21., 28. Februar und 7. März, 07:00–18:00, Netz der Region Auvergne-Rhône-Alpes) sowie strengere Regeln auf den aufgeführten Autobahnen der Île-de-France. Rechtsgrundlage: arrete du 16 avril 2021 und der jährliche arrete du 26 decembre 2025.
Nächste 30 Tage
| Datum | Zeit (Ortszeit) | Beschränkung |
|---|---|---|
| 07:00–19:00 | Saisonal. Sommerliches Wochenend-Fahrverbot | |
| 21:00–24:00 | Allgemein | |
| 00:00–22:00 | Sonntag, über 7.5 t. Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen (ganzjährig; Lkw >7.5t) | |
| 07:00–19:00 | Saisonal, über 7.5 t. Sommerliches Wochenend-Fahrverbot | |
| 21:00–24:00 | Allgemein | |
| 00:00–22:00 | Saisonal, über 7.5 t. Sommerliches Wochenend-Fahrverbot | |
| 07:00–19:00 | Saisonal, über 7.5 t. Sommerliches Wochenend-Fahrverbot | |
| 00:00–22:00 | Saisonal, über 7.5 t. Sommerliches Wochenend-Fahrverbot | |
| 07:00–19:00 | Saisonal, über 7.5 t. Sommerliches Wochenend-Fahrverbot | |
| 00:00–22:00 | Saisonal, über 7.5 t. Sommerliches Wochenend-Fahrverbot | |
| 07:00–19:00 | Saisonal, über 7.5 t. Sommerliches Wochenend-Fahrverbot | |
| 00:00–22:00 | Saisonal, über 7.5 t. Sommerliches Wochenend-Fahrverbot |
Regeln & Ausnahmen
| Verbot | Wann | Zeit | Wo | Fahrzeuge |
|---|---|---|---|---|
| Wochenend- und Feiertagsverbot | Jedes Wochenende und jeder Feiertag, beginnend am Vorabend | Samstag 22:00 – Sonntag 22:00; Feiertagsvorabend 22:00 – Feiertag 22:00 | Gesamtes Straßen- und Autobahnnetz des französischen Mutterlands | Güterfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht, ausgenommen Spezialfahrzeuge sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und Maschinen. Wenn ein Feiertag an ein Wochenende grenzt, laufen die Verbote nahtlos ineinander über: Ostermontag und Pfingstmontag erzeugen jeweils ein durchgehendes Verbot von Samstag 22:00 bis Montag 22:00, und Mariä Himmelfahrt 2026 (Samstag, 15. August) erzeugt ein durchgehendes Verbot von Freitag 22:00 bis Sonntag 22:00. |
| Sommer-Samstagsverbot | Samstage 11., 18., 25. Juli und 1., 8. August 2026 | 07:00–19:00 | Gesamtes Straßennetz des französischen Mutterlands | Güterfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht. Wird jedes Jahr per Dekret festgelegt; die Termine für 2026 stammen aus dem arrete du 26 decembre 2025. An diesen Samstagen beginnt das normale Wochenendverbot weiterhin um 22:00, sodass das nutzbare Zeitfenster 19:00–22:00 beträgt. |
| Winter-Samstagsverbot (Auvergne-Rhône-Alpes) | Samstage 7., 14., 21., 28. Februar und 7. März 2026 | 07:00–18:00 | Das ausgewiesene Straßennetz der Region Auvergne-Rhône-Alpes, das die Alpenresorts bedient, einschließlich A40, A43, A48 und A41 sowie verbindender Nationalstraßen | Güterfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht. Deckt die Spitzensamstage des Bettenwechsels in der Skisaison ab. Das normale Wochenendverbot beginnt an diesen Tagen weiterhin um 22:00. |
| Ergänzendes Verbot in der Île-de-France | Freitage, Samstage, Sonntage, Feiertage und deren Vorabende sowie Montagvormittage | Richtung Paris–Provinz: Freitage 16:00–21:00, Feiertagsvorabende 16:00–22:00, Samstage 10:00–18:00, Sonn- und Feiertage 22:00–24:00. Richtung Provinz–Paris: Sonn- und Feiertage 22:00–24:00, Montage und Tage nach Feiertagen 06:00–10:00 | Aufgeführte Autobahnen der Île-de-France: A6A und A6B (vom Pariser Ring bis Wissous), A106 zum Flughafen Orly, A6 bis zum Knoten RN 104-Est bei Lisses, A10 bis zur RN 20 bei Champlan, A13 (vom Pariser Ring bis Poissy-Orgeval) und A12 bis zur RN 10 bei Montigny-le-Bretonneux | Güterfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht. Im Netz der Île-de-France gelten keine Ausnahmen. |
Feiertage mit Lkw-Fahrverboten — Frankreich 2026
| Datum | Feiertag | Verbotszeit | Geltungsbereich |
|---|---|---|---|
| Neujahr (Jour de l'an) | Vorabend 22:00 – 22:00 | Landesweit | |
| Ostermontag (Lundi de Paques) | Vorabend 22:00 – 22:00 | Landesweit; durchgehendes Verbot von Samstag, 4. April 22:00 bis Montag 22:00 | |
| Tag der Arbeit (Fete du Travail) | Vorabend 22:00 – 22:00 | Landesweit; das Wochenendverbot folgt ab Samstag 22:00 | |
| Tag des Sieges in Europa (Victoire 1945) | Vorabend 22:00 – 22:00 | Landesweit; das Wochenendverbot folgt ab Samstag 22:00 | |
| Christi Himmelfahrt (Ascension) | Vorabend 22:00 – 22:00 | Landesweit | |
| Pfingstmontag (Lundi de Pentecote) | Vorabend 22:00 – 22:00 | Landesweit; durchgehendes Verbot von Samstag, 23. Mai 22:00 bis Montag 22:00 | |
| Nationalfeiertag (Fete nationale) | Vorabend 22:00 – 22:00 | Landesweit | |
| Mariä Himmelfahrt (Assomption) | Vorabend 22:00 – 22:00 | Landesweit; durchgehendes Verbot von Freitag, 14. August 22:00 bis Sonntag, 16. August 22:00 | |
| Allerheiligen (Toussaint) | Vorabend 22:00 – 22:00 | Landesweit; fällt mit dem normalen Sonntagsverbot zusammen | |
| Waffenstillstandstag (Armistice 1918) | Vorabend 22:00 – 22:00 | Landesweit | |
| Weihnachten (Noel) | Vorabend 22:00 – 22:00 | Landesweit; das Wochenendverbot folgt ab Samstag 22:00 |
Sommer-Samstagsverbot
11. Juli – 8. August 2026 (ausgewiesene Samstage) · 07:00–19:00
An den Samstagen 11., 18., 25. Juli und 1., 8. August 2026 dürfen Güterfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht von 07:00 bis 19:00 nicht im gesamten Straßennetz des französischen Mutterlands fahren. In Kombination mit dem normalen Wochenendverbot, das um 22:00 beginnt, können sich Lkw an diesen Samstagen nur zwischen 00:00 und 07:00 sowie zwischen 19:00 und 22:00 bewegen. Die Termine werden jedes Jahr per Dekret festgelegt (für 2026: arrete du 26 decembre 2025). Ein spiegelbildliches Winterregime gilt an den Samstagen 7., 14., 21., 28. Februar und 7. März 2026, 07:00–18:00, nur im Netz der Region Auvergne-Rhône-Alpes.
Vom Verbot ausgenommen
Bußgelder bei Verstößen
- Fahren während einer Verbotszeit: Bußgeld der 4. Klasse, Regelsatz EUR 135 (ermäßigt EUR 90, bis zu EUR 750)
- Am Straßenrand kann die Stilllegung des Fahrzeugs angeordnet werden
- Verstoß auf einer Strecke, die eine gefährliche Gefällestrecke oder einen Tunnel schützt: Bußgeld der 5. Klasse bis zu EUR 1.500
- Verstoß gegen ein dauerhaftes örtliches Verbot: EUR 750 für eine natürliche Person, EUR 3.750 für eine juristische Person
- Bestimmte Verstöße ziehen zudem einen Abzug von 3 Punkten vom Führerschein und einen Führerscheinentzug von bis zu 3 Jahren nach sich
Lange kombinierte Verbotszeiträume 2026
Da Feiertagsverbote um 22:00 am Vorabend beginnen, entstehen an mehreren Terminen 2026 lange durchgehende Stopps. Ostern: Samstag, 4. April 22:00 bis Montag, 6. April 22:00. Pfingsten: Samstag, 23. Mai 22:00 bis Montag, 25. Mai 22:00. Mariä Himmelfahrt: Freitag, 14. August 22:00 bis Sonntag, 16. August 22:00. Am 1. Mai, 8. Mai und 25. Dezember endet das Feiertagsverbot um 22:00 am Freitag, und das Wochenendverbot beginnt erneut um 22:00 am Samstag, sodass dazwischen ein 24-stündiges Fahrfenster bleibt.
Lokale Feiertage in Elsass-Mosel
Karfreitag (3. April 2026) und der 26. Dezember sind nur in den Departements Bas-Rhin, Haut-Rhin und Moselle gesetzliche Feiertage. Das Verbotsmuster für Feiertagsvorabend und Feiertag gilt dort an diesen Tagen lokal; im übrigen Frankreich sind es normale Arbeitstage für Lkw.
Verkehrsmanagement von Bison Fute
Bison Fute, der nationale Straßenverkehrsinformationsdienst, veröffentlicht die jährliche Broschüre der ergänzenden Lkw-Verbote, farbcodierte Verkehrsprognosen für die Spitzentage der Abreise und Rückreise sowie vorübergehende präfektorale Beschränkungen. Kurzfristige Sturm-, Schnee- oder Hitzeanordnungen und Maßnahmen für Abreisewellen werden dort veröffentlicht, bevor sie kommerzielle Routenplaner erreichen.
FAQ
Sind Lkw in Frankreich jeden Sonntag gesperrt?
Ja. Güterfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht dürfen im gesamten französischen Straßennetz von Samstag 22:00 bis Sonntag 22:00 jede Woche nicht fahren.
Welche Lkw sind vom französischen Fahrverbot betroffen?
Güterfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht. Spezialfahrzeuge sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und Maschinen liegen außerhalb des Geltungsbereichs des Verbots.
Sperrt Frankreich Lkw an Feiertagen?
Ja. Das Verbot gilt von 22:00 am Vorabend des Feiertags bis 22:00 am Feiertag selbst, im gesamten Netz. Frankreich hat 2026 elf landesweite Feiertage.
Wann gilt das Sommer-Lkw-Fahrverbot in Frankreich 2026?
An den Samstagen 11., 18., 25. Juli und 1., 8. August 2026, von 07:00 bis 19:00, im gesamten Straßennetz des französischen Mutterlands. Das normale Wochenendverbot beginnt an diesen Tagen weiterhin um 22:00.
Gelten die zusätzlichen Sommerverbote an jedem Samstag im Juli und August?
Nein. Sie gelten nur an den fünf im jährlichen Dekret ausgewiesenen Samstagen: 11., 18., 25. Juli und 1., 8. August 2026. An anderen Sommersamstagen gilt nur der normale Wochenendbeginn um 22:00.
Gibt es in Frankreich ein Winter-Lkw-Fahrverbot?
Ja, ein regionales. An den Samstagen 7., 14., 21., 28. Februar und 7. März 2026 dürfen Lkw über 7,5 t von 07:00 bis 18:00 nicht im ausgewiesenen Netz der Region Auvergne-Rhône-Alpes fahren, das die Alpenresorts bedient, einschließlich A40, A43, A48 und A41.
Welche besonderen Lkw-Regeln gelten in der Île-de-France?
Aufgeführte Autobahnen rund um Paris (Abschnitte A6A, A6B, A106, A6, A10, A13, A12) unterliegen ergänzenden Verboten: ausgehend Paris–Provinz freitags 16:00–21:00, an Feiertagsvorabenden 16:00–22:00, samstags 10:00–18:00 sowie sonn- und feiertags 22:00–24:00; eingehend Provinz–Paris sonn- und feiertags 22:00–24:00 sowie montags und an Tagen nach Feiertagen 06:00–10:00. In diesem Netz gelten keine Ausnahmen.
Wie hoch ist die Strafe für einen Verstoß gegen das Lkw-Fahrverbot in Frankreich?
Ein Bußgeld der 4. Klasse in Höhe von EUR 135 (ermäßigt EUR 90, bis zu EUR 750), und das Fahrzeug kann stillgelegt werden. Auf Strecken, die eine gefährliche Gefällestrecke oder einen Tunnel schützen, steigt das Bußgeld auf EUR 1.500.
Offizielle Quelle
- Arrete du 16 avril 2021 relatif a l'interdiction de circulation des vehicules de transport de marchandises a certaines periodes (Legifrance)
- Arrete du 26 decembre 2025 relatif aux interdictions complementaires de circulation pour l'annee 2026 (Legifrance)
- Bison Fute: interdictions de circulation des poids lourds
- Bison Fute: calendrier des interdictions complementaires de circuler 2026 (Broschüre PDF)
- Service-Public.fr (entreprendre): restrictions et interdictions de circulation des poids lourds
Regeln können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie vor der Abfahrt die offiziellen Quellen oben.