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Grenzübertritt der Ukraine mit Kind 2026: Regeln, Dokumente und Ausnahmen

DPSU

TL;DR: Im Jahr 2026 bleibt das Überqueren der ukrainischen Grenze mit einem Kind aufgrund des Kriegszustands vereinfacht. Kinder unter 16 Jahren dürfen mit einem Elternteil oder nahen Verwandten (Großmutter, Großvater, volljähriger Bruder/Schwester, Stiefmutter/Stiefvater) ohne notarielle Zustimmung des zweiten Elternteils ausreisen. Ab 16 Jahren ist die selbstständige Ausreise mit Reisepass möglich. Eine notarielle Zustimmung ist nur bei der Reise mit Dritten (Trainer, Bekannte) erforderlich.

Grundlegende Dokumente für das Kind
  • Biometrischer Reisepass — für alle Kinder jeden Alters obligatorisch.
  • Geburtsurkunde — bestätigt die Familienbande. Das laminierte Original ist zulässig, der Grenzbeamte kann jedoch zusätzliche Nachweise verlangen.
  • Dokumente der Begleitperson — Reisepass, ID-Karte und Dokumente, die die familiäre Verbindung zum Kind belegen.
Reise mit nahen Verwandten

Während des Kriegszustands ist eine notarielle Zustimmung der Eltern NICHT erforderlich, wenn das Kind begleitet wird von:

  • einem Elternteil (Mutter oder Vater);
  • Großmutter oder Großvater;
  • volljährigem Bruder oder Schwester;
  • Stiefmutter oder Stiefvater (mit Heiratsdokumenten).

Zum Nachweis der Familienbande verlangt der Staatliche Grenzschutzdienst der Ukraine Geburtsurkunden des Kindes und der Begleitperson, die die Verwandtschaft belegen. Mehr zu den Regeln — auf der Seite der Grenzübertrittsregeln.

Reise mit Dritten

Wenn die Begleitperson KEIN naher Verwandter ist (Trainer, Familienfreund, Bekannte), ist Folgendes erforderlich:

  • notarielle Zustimmung beider Elternteile, ODER
  • Erklärung eines Elternteils, beglaubigt durch die Vormundschaftsbehörde (Kinderschutzdienst), mit Angabe des Landes, der Reisedauer und der vollständigen Daten der Begleitperson.
Selbstständige Ausreise ab 16 Jahren

Ein Kind ab 16 Jahren hat das Recht, die Grenze allein nur mit biometrischem Reisepass zu überqueren — eine elterliche Zustimmung oder andere Genehmigungen sind nicht erforderlich.

Ausnahmen: wann die Zustimmung des zweiten Elternteils überhaupt nicht erforderlich ist

Die Ausreise des Kindes mit einem Elternteil ist ohne jegliche Zustimmung des zweiten in folgenden Fällen möglich:

  • Tod oder Anerkennung des zweiten Elternteils als vermisst (Sterbeurkunde oder Gerichtsentscheid);
  • Entzug der elterlichen Rechte durch gerichtliche Entscheidung;
  • Unterhaltsrückstände von mehr als 4 Monaten (Bescheinigung der Vollstreckungsbehörde);
  • Gerichtsbeschluss über die Bestimmung des Wohnortes des Kindes bei einem Elternteil und Genehmigung der vorübergehenden Ausreise (bis zu 1 Monat für medizinische Behandlung, Erholung, Bildung);
  • Stellungnahme der Vormundschaftsbehörde über die Möglichkeit der Ausreise ohne Zustimmung des zweiten Elternteils.
Wie man eine Stellungnahme der Vormundschaftsbehörde erhält

Beim Kinderschutzdienst am Wohnort wird ein Antrag mit folgendem Dokumentenpaket eingereicht:

  • Antrag eines Elternteils mit Angabe des Landes, der Frist, des Reisezwecks und der Daten der Begleitperson;
  • Kopien des Reisepasses und der Steuernummer des Antragstellers und des Kindes;
  • Geburtsurkunde des Kindes;
  • Dokumente, die das Fehlen der Zustimmung des zweiten Elternteils bestätigen (Sterbeurkunde, Gerichtsbeschluss zum Entzug der Rechte, Bescheinigung über Unterhaltsrückstände);
  • Einkommens-, Gesundheits- und Familienzusammensetzungsbescheinigungen des Antragstellers;
  • Wohnverhältnisprüfungsbericht (wird von der Vormundschaftsbehörde vor Ort erstellt).

Die Meinung des Kindes, das 14 Jahre alt ist, wird zwingend berücksichtigt.

Wer kann Vormund werden

Gemäß Artikel 63 des Zivilgesetzbuches der Ukraine kann nur eine volljährige natürliche Person (ab 18 Jahren) mit voller Geschäftsfähigkeit Vormund werden. Vorrang haben nahe Verwandte — Großeltern, volljährige Geschwister, Stiefmutter oder Stiefvater.

Vormunde dürfen NICHT werden:

  • Personen mit beschränkter oder fehlender Geschäftsfähigkeit;
  • Personen mit nicht wiederhergestellten elterlichen Rechten;
  • Personen, die die Wohnverhältnisprüfung durch die Vormundschaftsbehörde nicht bestanden haben.
Tipps an den Grenzübergängen

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Häufig gestellte Fragen

Ist eine notarielle Zustimmung der Eltern für die Ausreise eines Kindes während des Kriegszustands erforderlich?
In der Regel nein — wenn das Kind von einem Elternteil oder einem nahen Verwandten begleitet wird. Die Zustimmung ist nur bei Begleitung durch Dritte, die keine Verwandten sind, obligatorisch.

Kann ein 14-jähriges Kind allein ausreisen?
Nein. Die selbstständige Ausreise ist erst ab 16 Jahren möglich. Bis 16 Jahre muss das Kind von einem Erwachsenen mit den entsprechenden Dokumenten begleitet werden.

Welche Dokumente des Kindes muss man an der Grenze dabei haben?
Biometrischer Reisepass und Geburtsurkunde. Bei Begleitung durch Verwandte — zusätzlich Dokumente, die die Familienbande belegen.

Akzeptieren Grenzbeamte eine laminierte Geburtsurkunde?
Ja, eine laminierte Geburtsurkunde ist zulässig. Der Grenzbeamte kann jedoch zusätzliche Bestätigungen der Familienbande verlangen.

Was tun, wenn keine Zustimmung des zweiten Elternteils vorliegt und keine Ausnahmegründe bestehen?
Beim Gericht eine Klage auf Reiseerlaubnis einreichen oder bei der Vormundschaftsbehörde eine Stellungnahme einholen. Ohne eines dieser Dokumente ist die Reise mit einer dritten Person nicht möglich.

Offizielle Quellen
  • Artikel 313 des Zivilgesetzbuches der Ukraine — Verfahren zur Ausreise von Kindern ins Ausland.
  • Artikel 63 des Zivilgesetzbuches der Ukraine — Anforderungen an Vormunde.
  • Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine zu den Grenzübertrittsregeln während des Kriegszustands.
  • Erläuterungen des Staatlichen Grenzschutzdienstes der Ukraine und des Ministeriums für Sozialpolitik.

Dieses Material stellt keine Rechtsberatung dar. Überprüfen Sie vor der Reise die aktuellen Versionen der Gesetzgebung auf dem offiziellen Regierungsportal und ziehen Sie bei Bedarf einen Anwalt zu Rate.