Deutschland: aktuell kein Fahrverbot. Nächstes Fahrverbot: 18.07.26, 07:00–20:00 Ortszeit.
Deutschland verbietet den gewerblichen Güterkraftverkehr mit Lkw über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht sowie mit jedem Lkw mit Anhänger an jedem Sonntag und an den gelisteten gesetzlichen Feiertagen von 00:00 bis 22:00 Uhr auf allen öffentlichen Straßen. Vom 1. Juli bis 31. August 2026 unterliegen dieselben Fahrzeuge zusätzlich einem Verbot an Samstagen von 07:00 bis 20:00 Uhr auf 32 gelisteten Autobahn- und Bundesstraßenabschnitten gemäß der Ferienreiseverordnung. Rechtsgrundlage: § 30 StVO und die FerReiseV.
Nächste 30 Tage
| Datum | Zeit (Ortszeit) | Beschränkung |
|---|---|---|
| 07:00–20:00 | Saisonal, über 7.5 t. Sommerliches Samstagsfahrverbot (Ferienreiseverordnung): A1, A2, A3, A5, A6, A7, A8, A9, A10, A45, A61 (bestimmte Abschnitte, Durchgangsverkehr) | |
| 00:00–22:00 | Sonntag, über 7.5 t. Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen (ganzjährig, landesweit, alle Straßen; Lkw >7.5t und alle Lastzüge) | |
| 07:00–20:00 | Saisonal, über 7.5 t. Sommerliches Samstagsfahrverbot (Ferienreiseverordnung): A1, A2, A3, A5, A6, A7, A8, A9, A10, A45, A61 (bestimmte Abschnitte, Durchgangsverkehr) | |
| 00:00–22:00 | Sonntag, über 7.5 t. Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen (ganzjährig, landesweit, alle Straßen; Lkw >7.5t und alle Lastzüge) | |
| 07:00–20:00 | Saisonal, über 7.5 t. Sommerliches Samstagsfahrverbot (Ferienreiseverordnung): A1, A2, A3, A5, A6, A7, A8, A9, A10, A45, A61 (bestimmte Abschnitte, Durchgangsverkehr) | |
| 00:00–22:00 | Sonntag, über 7.5 t. Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen (ganzjährig, landesweit, alle Straßen; Lkw >7.5t und alle Lastzüge) | |
| 07:00–20:00 | Saisonal, über 7.5 t. Sommerliches Samstagsfahrverbot (Ferienreiseverordnung): A1, A2, A3, A5, A6, A7, A8, A9, A10, A45, A61 (bestimmte Abschnitte, Durchgangsverkehr) | |
| 00:00–22:00 | Sonntag, über 7.5 t. Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen (ganzjährig, landesweit, alle Straßen; Lkw >7.5t und alle Lastzüge) | |
| 00:00–22:00 | Regionaler Feiertag. Mariä Himmelfahrt (BY, SL) | |
| 07:00–20:00 | Saisonal, über 7.5 t. Sommerliches Samstagsfahrverbot (Ferienreiseverordnung): A1, A2, A3, A5, A6, A7, A8, A9, A10, A45, A61 (bestimmte Abschnitte, Durchgangsverkehr) |
Regeln & Ausnahmen
| Verbot | Wann | Zeit | Wo | Fahrzeuge |
|---|---|---|---|---|
| Sonn- und Feiertagsfahrverbot | Jeden Sonntag und an den in § 30 Abs. 4 StVO aufgeführten Feiertagen | 00:00–22:00 | Alle öffentlichen Straßen bundesweit, einschließlich Autobahnen, Bundesstraßen, Landstraßen und Straßen innerorts | Lkw über 7,5 t zGG und jeder Lkw mit Anhänger, unabhängig vom Zuggewicht, die für den gewerblichen Güterkraftverkehr einschließlich damit verbundener Leerfahrten eingesetzt werden. Der gewerbliche Güterkraftverkehr darf ab 22:00 Uhr am Sonntag- oder Feiertagsabend wieder aufgenommen werden. Regionale Feiertage wie Heilige Drei Könige (6. Januar) oder Mariä Himmelfahrt (15. August) sind keine Lkw-Verbotstage, sofern sie nicht in § 30 Abs. 4 StVO aufgeführt sind. |
| Sommerliches Samstagsfahrverbot (Ferienreiseverordnung) | Jeden Samstag vom 1. Juli bis 31. August | 07:00–20:00 | 32 gelisteten Autobahn- und Bundesstraßenabschnitten, in beiden Richtungen | Lkw über 7,5 t zGG und jeder Lkw mit Anhänger, die für den gewerblichen Güterkraftverkehr einschließlich damit verbundener Leerfahrten eingesetzt werden. Die Abschnittsliste wurde am 17. Juni 2026 geändert (BGBl 2026 I Nr. 180) und umfasst nun 32 Abschnitte. Verbotssamstage 2026: 4., 11., 18., 25. Juli und 1., 8., 15., 22., 29. August. |
Feiertage mit Lkw-Fahrverboten — Deutschland 2026
| Datum | Feiertag | Verbotszeit | Geltungsbereich |
|---|---|---|---|
| Neujahr (Neujahr) | 00:00–22:00 | Bundesweit | |
| Karfreitag (Karfreitag) | 00:00–22:00 | Bundesweit | |
| Ostermontag (Ostermontag) | 00:00–22:00 | Bundesweit | |
| Tag der Arbeit (Tag der Arbeit) | 00:00–22:00 | Bundesweit | |
| Christi Himmelfahrt (Christi Himmelfahrt) | 00:00–22:00 | Bundesweit | |
| Pfingstmontag (Pfingstmontag) | 00:00–22:00 | Bundesweit | |
| Fronleichnam (Fronleichnam) | 00:00–22:00 | Nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland | |
| Tag der deutschen Einheit (Tag der deutschen Einheit) | 00:00–22:00 | Bundesweit | |
| Reformationstag (Reformationstag) | 00:00–22:00 | Nur in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen | |
| Allerheiligen (Allerheiligen) | 00:00–22:00 | Nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland; an diesem Datum gilt das Sonntagsfahrverbot bundesweit | |
| 1. Weihnachtstag (1. Weihnachtstag) | 00:00–22:00 | Bundesweit | |
| 2. Weihnachtstag (2. Weihnachtstag) | 00:00–22:00 | Bundesweit |
Sommerliches Samstagsfahrverbot (Ferienreiseverordnung)
1. Juli – 31. August 2026 · 07:00–20:00
Gilt in beiden Richtungen auf 32 gelisteten Autobahn- und Bundesstraßenabschnitten für Lkw über 7,5 t zGG und jeden Lkw mit Anhänger, die für den gewerblichen Güterkraftverkehr eingesetzt werden. Die Abschnittsliste der FerReiseV wurde am 17. Juni 2026 geändert (BGBl 2026 I Nr. 180); zu den neu aufgenommenen Abschnitten zählen die A 4, A 9, A 113, A 115, A 831 und A 980. Verbotssamstage 2026: 4., 11., 18., 25. Juli und 1., 8., 15., 22., 29. August.
Vom Verbot ausgenommen
Bußgelder bei Verstößen
- Fahrer: €120
- Fahrzeughalter, der die Fahrt angeordnet oder zugelassen hat: bis zu €570
- Fahrer und Halter dieselbe Person: bis zu €570
- Rechtsgrundlage: § 49 StVO (Ordnungswidrigkeit)
Geschwindigkeitsbegrenzungen für Lkw in Deutschland
Innerorts: 50 km/h. Außerorts: 80 km/h für Lkw bis 7,5 t und 60 km/h für Lkw über 7,5 t. Auf Autobahnen: 80 km/h für Lkw über 3,5 t, sofern kein niedrigeres ausgeschildertes Limit gilt. Ausgeschilderte Zeichen und fahrzeugspezifische Regelungen haben Vorrang.
Lenk- und Ruhezeiten
Deutschland wendet die EU-Lenkzeitregeln für den gewerblichen Straßengüterverkehr an: tägliche Lenkzeit bis zu 9 Stunden, zweimal pro Woche auf 10 Stunden verlängerbar; eine Pause von mindestens 45 Minuten nach 4,5 Stunden Lenkzeit; eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden, vorbehaltlich der üblichen EU-Verkürzungen und Ausnahmen.
Alkoholgrenze
Die allgemeine Blutalkoholgrenze in Deutschland liegt bei 0,5 Promille. Für Fahranfänger in der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot.
FAQ
Dürfen Lkw in Deutschland sonntags fahren?
Nein für den gewerblichen Güterkraftverkehr, wenn das Fahrzeug über 7,5 t zGG liegt oder ein Lkw mit Anhänger ist. Das Verbot gilt sonntags von 00:00 bis 22:00 Uhr auf allen öffentlichen Straßen in Deutschland, und die Fahrt darf ab 22:00 Uhr wieder aufgenommen werden.
Welche Lkw sind vom deutschen Sonntagsfahrverbot betroffen?
Lkw über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht und jeder Lkw mit Anhänger, unabhängig vom Gesamtzuggewicht, wenn sie für den gewerblichen Güterkraftverkehr einschließlich damit verbundener Leerfahrten eingesetzt werden.
Wann gilt das sommerliche Lkw-Fahrverbot in Deutschland 2026?
Jeden Samstag vom 1. Juli bis 31. August 2026, von 07:00 bis 20:00 Uhr: 4., 11., 18., 25. Juli und 1., 8., 15., 22., 29. August.
Gilt das sommerliche Lkw-Fahrverbot auf allen Straßen?
Nein. Das sommerliche Samstagsfahrverbot gilt nur auf den 32 in der Ferienreiseverordnung gelisteten Autobahn- und Bundesstraßenabschnitten, in beiden Richtungen. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt auf allen öffentlichen Straßen.
Wurde die Streckenliste des Sommerfahrverbots 2026 geändert?
Ja. Die Ferienreiseverordnung wurde am 17. Juni 2026 geändert (BGBl 2026 I Nr. 180) und die Liste auf 32 Abschnitte erweitert. Zu den neu aufgenommenen Abschnitten zählen die A 4, A 9, A 113, A 115, A 831 und A 980, und der Abschnitt der B 96 reicht nun bis zur B 104 in Neubrandenburg.
Wie hoch sind die Bußgelder bei Verstoß gegen das Lkw-Fahrverbot in Deutschland?
Dem Fahrer droht ein Bußgeld von €120. Dem Fahrzeughalter, der die Fahrt angeordnet oder zugelassen hat, drohen bis zu €570.
Welche Güter sind vom deutschen Lkw-Fahrverbot ausgenommen?
Zu den ausgenommenen Beförderungen zählen der kombinierte Schiene-Straße- und Hafen-Straße-Verkehr, Frischmilch, Fleisch- und Fischerzeugnisse, leicht verderbliches Obst und Gemüse, lebende Bienen, Pannenhilfe- und Bergungsfahrzeuge, Beförderungen nach dem Bundesleistungsgesetz sowie militärische Beförderungen für Bundeswehr, NATO- und EU-Streitkräfte.
Lösen regionale Feiertage das Lkw-Fahrverbot aus?
Nur wenn der Feiertag in § 30 Abs. 4 StVO aufgeführt ist, und dann nur in den Bundesländern, in denen er amtlich anerkannt ist. 2026 bedeutet das Fronleichnam in 6 Ländern, den Reformationstag in 9 Ländern und Allerheiligen in 5 Ländern.
Offizielle Quelle
- § 30 StVO (Sonn- und Feiertagsfahrverbot, Ausnahmen in Abs. 4)
- Ferienreiseverordnung (FerReiseV)
- § 49 StVO (Ordnungswidrigkeiten)
- BGBl 2026 I Nr. 180: Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung (17. Juni 2026)
- BALM (Bundesamt für Logistik und Mobilität): Lkw-Fahrverbote
- BMV: Fahrverbot für Lkw während der Ferienreisezeit
Regeln können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie vor der Abfahrt die offiziellen Quellen oben.