Häufig gestellte Fragen

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Nach polnischem Recht muss ein Ausländer, der in das Gebiet der Republik Polen einreist, über Unterhaltsmittel von mindestens verfügen:

• Mit Rückfahrkarte: Mindestbetrag pro Aufenthaltstag (ca. 200 PLN/Tag)
• Ohne Rückfahrkarte: Kosten der Rückfahrkarte + Mindestbetrag für jeden Aufenthaltstag

Oder einen gleichwertigen Betrag in Fremdwährung.

Nachweise ausreichender Mittel können umfassen: Bargeld, Kontoauszüge, Kreditkarten, Sponsorenbriefe.

Quelle: https://www.gov.pl/web/mswia-en/entry-and-residence-conditions-for-foreign-nationals-in-poland
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